Luxemburg / LU. (eugh) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Beschluss 2016/1250 über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes für ungültig erklärt (AZ: C-311/18). Der Beschluss 2010/87 der Kommission über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern ist hingegen gültig, heißt es aus Luxemburg. Nach dem Fall des Safe-Harbor-Abkommens 2015 hatte die Politik mit dem «Privacy-Shield» Datenschutzabkommen mehr oder weniger alten Wein in neuen Schläuchen verkauft – zu Unrecht, denn der US-amerikanische Gesetzgeber erlaubt US-Geheimdiensten und anderen Organisationen, massiv gegen den Datenschutz zu verstoßen, wie wir ihn in Europa für selbstverständlich halten. IT-Konzerne wie Microsoft, Google, Facebook und Apple sind per Gesetz maßgeblich an Programmen zur Massenüberwachung beteiligt. Davon betroffen sind unter anderem auch alle Daten, die US-amerikanische Unternehmen in Europa sammeln und in den USA lagern.
Die Kritik ist berechtigt, dass das kürzlich hier vorgestellte Infrastrukturprogramm GAIA‑X eigentlich 25 Jahre zu spät kommt und möglicherweise ein Millionengrab wird. Andererseits müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Menschen eben ticken wie sie ticken und dass wir dringend dafür sorgen müssen, in Europa Angebote entstehen zu lassen, die ihren US-amerikanischen Pendants gegenüber gleichwertig sind, jedoch den europäischen Grundwerten folgen. Weiterführende Informationen entnehmen Interessenten der nachfolgenden, originalen Mitteilung aus Luxemburg im Format PDF (Foto: pixabay.com).
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