Berlin. (gff) Gegen die Verurteilung von zwei Studentinnen hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die beiden Frauen, Sie erinnern sich, wurden wegen Diebstahls verurteilt, weil sie Lebensmittel aus dem Müllcontainer eines Supermarkts entnommen hatten.
Verfassungsrechtlich sei dieses Urteil hoch bedenklich. «Das Bayerische Oberste Landesgericht hat leider nicht berücksichtigt, was der legitime Zweck von Strafrecht im Rechtsstaat ist: Strafrecht ist dazu da, sozialschädliches Verhalten zu ahnden. Wer verhindert, dass Lebensmittel verschwendet werden, tut nichts Verwerfliches», sagt Boris Burghardt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. «Containern ist kein Diebstahl.»
Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hatte Franziska S. (26) und Caroline K. (28) am 30. Januar 2019 wegen gemeinschaftlich begangenen Diebstahls schuldig gesprochen, weil sie Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müllcontainer eines Supermarktes genommen hatten. Die beiden Frauen bekamen jeweils acht Sozialstunden auferlegt sowie eine Geldstrafe von 225 Euro auf Bewährung. Mit Beschluss vom 02. Oktober 2019 bestätigte das Bayerische Oberste Landesgericht das Strafurteil.
«Das Urteil ist unverhältnismäßig und nicht mehr zeitgemäß. Der Staat sollte sich darauf konzentrieren, der Lebensmittelverschwendung Einhalt zu gebieten, und nicht diejenigen kriminalisieren, die entsorgte Lebensmittel weiterverwenden», sagen Max Malkus und Susanne Keller, Anwälte der Beschwerdeführerinnen.
Alleine in Deutschland werden jährlich etwa elf Millionen Tonnen verzehrbare Lebensmittel weggeworfen. Diese Verschwendung wird zunehmend als drängendes gesellschaftliches Problem erkannt. Erst im Juni haben die Justizminister der Länder (m/w/d) betont, dass die Verschwendung verzehrbarer Lebensmittel sozial unerwünscht ist. Mehr als 150.000 Menschen haben eine Petition für die Entkriminalisierung des Containerns unterzeichnet.
«Wenn wir auch zukünftigen Generationen ein Leben auf unserem Planeten ermöglichen wollen, müssen wir aufhören, Unmengen an Lebensmitteln systematisch zu vernichten» argumentieren Franziska S. und Caroline K.: «Sehr viele Menschen haben sich über die Strafverfolgung empört und mit uns solidarisiert. Wir wollen unserer Positionierung gegen Lebensmittelverschwendung und die Kriminalisierung des Containerns mit dem Schritt vor das Bundesverfassungsgericht Nachdruck verleihen» (Foto: GFF).
Nachtrag: Diebstahl bleibt Diebstahl, doch was machen wir mit den Lebensmitteln?
Auch gut gemeinter Diebstahl ist Diebstahl, meint der WebBaecker. Die in Rede stehenden Lebensmittel, wegen derer die Studentinnen Franziska S. (26) und Caroline K. (28) eine Verwarnung erhielten und zu einer Geldstrafe von 225 Euro (15 Tagessätze zu je 15 Euro) verdonnert wurden, standen schließlich im Eigentum des Lebensmittelhändlers Edeka in Olching. Die waren vor dem Zugriff Dritter geschützt – sofern man es nicht darauf anlegte, sich die ausgesonderten Lebensmittel anzueignen. Der 6. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts wies in seiner Stellungnahme auch auf den Umstand hin, dass der Lebensmittelhändler für die gesundheitliche Unbedenklichkeit des von ihm in Verkehr gebrachten Lebensmittel einzustehen hat. Dies nicht nur bis zum Verkauf, sondern auch bis zur sicheren Entsorgung. Wer übernimmt die Haftung, wenn durch den Verzehr der entwendeten Lebensmittel eine Person oder mehrere erkranken? Die angestoßene Diskussion, in der die beiden Protagonistinnen sicher nicht die ersten Lebensmittelretter sind, ist richtig. Sie muss nur andere Wege finden, um zum Erfolg zu führen.
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