Bonn. (wib) «CMA: Werbung für Getreide ja, für Brot nein», meldeten die Medien im Dezember und bezogen sich damit auf die Ankündigung der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) aus Bonn, ihre Öffentlichkeitsarbeit ab 2007 selbst machen zu wollen. Da das Bundesverfassungsgericht erst in ein bis zwei Jahren entscheidet, ob die Zwangsbeiträge zum Absatzfonds rechtens sind, legen immer mehr Unternehmen Widersprüche gegen die Beitragsbescheide der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein. Diese stellt strittige Beiträge wegen des erst Ende 2008 erwarteten Urteils in Rücklage. Bei der CMA wird unterdessen das Geld knapp. Ihre Budgets für 2007 hat sie vorsorglich um 50 Millionen Euro gekürzt. Seit 1969 müssen Bauern 0,4 Prozent vom Wert ihrer Waren an den Absatzfonds der CMA abführen. Dagegen haben viele Landwirte Widerspruch eingelegt. Die CMA darf diese Mittel daher vorerst nicht ausgeben und sah sich gezwungen, den Werbeetats zu halbieren. Zahlen nennt die CMA nicht, doch das Ausmaß der Kürzung deutet darauf hin, dass sehr viele Bauern ein Problem mit der Organisation haben. Sollten die Verfassungsrichter den Klägern Recht geben, müsste «das gesamte System abgewickelt werden», schwant CMA-Geschäftsführer Jörn Dwehus derzeit nichts Gutes. Das würde nicht nur das Ende für die CMA, sondern ebenso für die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle (ZMP) bedeuten.
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