Dienstag, 16. Juli 2024

Bundestag stimmt über Befreiung von der Bonpflicht ab

Berlin. (hau / hle / eb) Der Bundestag stimmt am Donnerstag, den 05. März 2020, nach einstündiger Debatte über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion «zur Änderung der Abgabenordnung – Gesetz zur Verhinderung einer Bon-Pflicht für Bäcker» (19/15768) ab. Dazu legt der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung vor. Der Entwurf sieht vor, dass die Finanzbehörden im Fall der Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur generellen Ausgabe von Belegen aussprechen können. Die Abgeordneten rechnen damit, dass die Kunden die Kaufbelege zumeist nicht mitnehmen, sondern direkt im Geschäft entsorgen. Dies führe zu einer erheblichen Zunahme von Abfall, der unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes vermeidbar wäre, schreibt die FDP-Fraktion. Gerade die Nutzung von sogenanntem Thermopapier, das Biphenol enthalte, sei unter Gesundheitsaspekten bedenklich. Die von der FDP befürwortete Gesetzesänderung mit der Möglichkeit, von der Bon-Pflicht ausgenommen zu werden, wahre den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, argumentiert die Fraktion.

Der Gesetzentwurf 19/15768 – «Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung – Gesetz zur Verhinderung einer Bon-Pflicht für Bäcker» – vom 10. Dezember 2019 war mit gleichlautender Ankündigung zuletzt am Freitag, den 14. Februar 2020, von der Tagesordnung des Bundestags abgesetzt worden. Zuvor war er am Donnerstag, den 30. Januar 2020, von der Tagesordnung des Bundestags abgesetzt worden.

Der Anwendererlass entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers

Zur Debatte von Dezember 2019 im Deutschen Bundestag tragen Abgeordnete aller politischen Parteien bei. Der Video-Mitschnitt von über einer Stunde (01:11:15) lässt sich gut verfolgen und offenbart die Vielfalt an Argumenten für und gegen die Belegausgabepflicht. Ebenfalls klar wird, dass der Anwendererlass zum Kassengesetz nicht in vollem Umfang dem Willen des Gesetzgebers entspricht (Quelle: Deutscher Bundestag).