Berlin. (bund) Der Bundesrat hat am 29. Januar für ein «effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz» votiert und ist damit einem Antrag der Länder Baden- Württemberg, Nordrhein- Westfalen, Schleswig- Holstein und Bremen sowie Niedersachsen gefolgt. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss hatten dem Bundesrat empfohlen, die Entschließung (PDF) zu fassen. Zum Inhalt der Drucksache 610/15B:
Mit der von den fünf Ländern vorgelegten Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, ein Wertstoffgesetz vorzulegen, das die Verpackungsverordnung ablösen soll und nicht nur Verpackungen, sondern alle sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen, wie zum Beispiel Kinderspielzeug, Bratpfannen, Plastikschüsseln, gemeinsam erfasst und verwertet. Ziel ist es, die bestehenden Verwertungsquoten deutlich zu erhöhen und somit ein besseres und innovativeres Recycling mittels ambitionierter «selbstlernender», qualitativ hoher Verwertungsquoten zu erreichen, die Produktverantwortung zu erhöhen, den Vollzug zu vereinfachen und die kommunalen Interessen genauso wie den Wettbewerb von privaten Anbietern zu wahren. Das Wertstoffgesetz soll unter anderem auf folgenden Eckpunkten beruhen:
- Die Organisationsverantwortung für die Erfassung der Verpackungen und der stoffgleichen Nichtverpackungen aus privaten Haushalten soll den Kommunen übertragen werden.
- Die Sortierung und Verwertung der gesammelten Abfälle soll in zentralisierter Form ausgeschrieben werden.
- Die Lizenzentgelte sollen nach ökologischen Kriterien berechnet werden und auf die Hersteller von stoffgleichen Nichtverpackungen ausgedehnt werden.
- Außerdem soll eine Zentrale Stelle mit hoheitlichen Befugnissen eingerichtet werden. Diese soll verantwortlich zeichnen für die Registrierung der Produktverantwortlichen, einheitliche Lizenzierungsregelungen und gegebenenfalls für die Lizenzierung der Inverkehrbringer sowie für die Überwachung im Rahmen einer Beleihung unter maßgeblicher Beteiligung der Länder und des Bundes sowie für die Ausschreibung der Sortierung und Verwertung. Die damit mögliche Abschaffung der Dualen Systeme sei ein gewichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung.
In Bezug auf den Beratungsvorgang und die Entschließung des Bundesrats für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz gibt es auf dem Server des Bundesrats ein Video (07:49 Minuten) mit dem Redebeitrag von Johannes Remmel aus NRW. Hier erklärt der Landesminister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz genau, worum es geht.
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