Dienstag, 16. Juli 2024

Bund und Länder: »Es besteht dringender Handlungsbedarf«

Berlin. (bund) Bund und Länder hatten am 25. November den »Lockdown Light« beschlossen, das heißt befristete Maßnahmen, die zur Eindämmung der nach wie vor steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland beitragen sollten. Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle sowie die Überlastung des Gesundheitssystems sollten so eingedämmt werden. Wie sich zeigte, führten die Beschlüsse, die eine Korrektur der Verkündungen vom 28. Oktober darstellten, nicht zum gewünschten Erfolg.

Das lag nicht nur an den Beschlüssen an sich, sondern unter anderem auch daran, dass die bunte Truppe von Verschwörungstheoretikern vor allem medial unverhältnismäßig viel Aufmerksamkeit geschenkt bekam. Die Besonnenheit der weit überwiegenden Zahl von Menschen, die durch rücksichtsvolles Verhalten zur Eindämmung der Pandemie beitragen will, spiegelte sich in der öffentlichen Wahrnehmung kaum wider. Dies begünstigte wiederum eine allgemeine Leichtfertigkeit und Unachtsamkeit, die Stand heute (2020-12-13) allein in Deutschland 21’787 Menschen getötet hat. Wie viele der aktuell 1’320’716 Infizierten in Deutschland nicht nur genesen, sondern tatsächlich gesunden werden – wie viele Brüder und Schwestern, Väter und Mütter, Unternehmer und andere Leistungsträger unverschuldet dauerhafte Einschränkungen davontragen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit – wird sich noch herausstellen müssen.

Jedenfalls sind wir jetzt an einem Punkt angelangt, an dem der Druck auf das Gesundheitssystem deutlich spürbar ist und Krankenhäuser vereinzelt Aufnahmestopps verhängen müssen. Damit die Situation nicht noch weiter eskaliert, haben Bund und Länder am 13. Dezember einschneidende und befristete Maßnahmen beschlossen respektive verlängert, die am besten vergleichbar sind mit dem ersten Lockdown von März und April dieses Jahrs. Der von Bund und Ländern am 13. Dezember beschlossene Stillstand soll weitgehend bundesweit einheitlich gelten vom 16. Dezember 2020 bis voraussichtlich 10. Januar 2021.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder (m/w/d) werden im Lichte der weiteren Entwicklung am 05. Januar 2021 erneut beraten und über Maßnahmen ab dem 11. Januar beschließen. Den Bund-Länder-Beschluss können Interessenten hier herunterladen (PDF | 91 KB) (Foto: pixabay.com).

Ergebnis der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs (m/w/d) der Länder am 13. Dezember 2020 – Der Beschluss im Original:

20201213-COVID-19.