Frankfurt. (kfw) Ab sofort können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der KfW in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung sowie das Erreichen des anspruchsvollen Standards «Altersgerechtes Haus» erhöht. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks: «Fast die Hälfte aller Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden. Investitionen in den Einbruchschutz machen sich also bezahlt! Deshalb fördern wir ab sofort den Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit 30 Millionen Euro. Damit tragen wir dem Interesse von Mietern und Hauseigentümern nach mehr Einbruchschutz Rechnung und ermöglichen mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden».
Folgende Einbruchschutzmaßnahmen werden ab sofort im Rahmen des KfW-Programms «Altersgerecht Umbauen» eigenständig gefördert: der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, die Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmende Rollläden. Das Bundesbauministerium stellt dafür von 2015 bis 2017 jährlich zehn Millionen Euro zur Verfügung.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten aus. Die Zuschüsse betragen für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus einheitlich zehn Prozent (bisher acht Prozent) und für den Förderstandard «Altersgerechtes Haus» 12,5 Prozent (bisher zehn Prozent) der förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten werden künftig von 3.750 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: «Mit dem verbesserten Angebot ist die KfW-Förderung für den Kunden noch flexibler geworden. Nun können Mieter und Eigentümer leichter in eine verbesserte Wohnqualität, den Abbau von Barrieren und in die Sicherheit ihrer Wohnungen und Häuser investieren».
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