Berlin. (hde) Bundesministerin Barbara Hendricks (BMUB) und HDE-Präsident Josef Sanktjohanser haben in Berlin eine Vereinbarung unterschrieben, nach der innerhalb von zwei Jahren 80 Prozent der Kunststofftüten im Einzelhandel kostenpflichtig sein sollen. Damit leistet der Handel einen aktiven Beitrag gegen den Plastikmüll. Mit der Vereinbarung wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, nach welcher der Pro-Kopf-Verbrauch an Kunststofftüten deutlich reduziert werden soll. Die Vereinbarung, der sich die Unternehmen freiwillig anschließen können, tritt zum 01. Juli 2016 in Kraft.
«Der Handel steht bereit, seinen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz zu leisten», sagt HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. «Zum Start der Vereinbarung beteiligen sich etwa 260 Unternehmen». Diese stünden für über 60 Prozent der Tüten im Handel, die von der EU-Richtlinie erfasst werden. Er sei zuversichtlich, dass die vereinbarte Zielquote von 80 Prozent der Kunststofftüten innerhalb von zwei Jahren erreicht werden könne. Entscheidend sei, dass weitere Branchen die Vereinbarung unterzeichneten. Denn über die Ladentheken des Einzelhandels gehen in Deutschland nur gut zwei Drittel aller Tüten.
Über die Höhe des Tüten-Entgelts entscheiden die Händler aus kartellrechtlichen Gründen individuell. Ein Teil der Einnahmen soll Umweltprojekten zugutekommen. Bereits heute werden damit verschiedene Initiativen gefördert. Nach den Vorgaben der EU-Richtlinie muss der Pro-Kopf-Verbrauch von Kunststofftüten (15 bis 50 Mikrometer Wandstärke) in den Mitgliedstaaten bis Ende 2019 auf 90 Tüten und bis Ende 2025 auf 40 reduziert werden. Deutschland liegt aktuell bei 71 Tüten je Einwohner und Jahr.
In diesem Zusammenhang siehe auch:
Plastiktüten-Richtlinie – Bäckerhandwerk will eigenen Weg gehen (2016/02/16)
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