München. (liv) Den traditionellen Neujahrsempfang von Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf Ende Januar 2018 nutzte der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk (LIV), um mit Bayerns oberster Verbraucherschützerin aktuelle Fragen der Lebensmittelüberwachung zu erörtern. Damit knüpfte der Verband an den Gedankenaustausch an, der bereits Anfang Januar in Kulmbach anlässlich der Eröffnung der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Kulmbach begonnen worden war. Der Verband hatte bereits im Vorfeld die Diskussion um die Strukturierung und den Aufgabenbereich der neuen Behörde begleitet, in dem er wiederholt sowohl mündlich als auch schriftlich die Position des Bäckerhandwerks auf höchster politischer Ebene vorgetragen hat. Im Mittelpunkt stand die Frage, welche Betriebe der neuen Behörde unterfallen und welche bei den bisherigen Kontrollinstanzen der Landratsämter und der kreisfreien Städte verbleiben. Dabei kritisierte er besonders die Definition der drei Einteilungskriterien Komplexität des Betriebsgeschehens, mikrobiologische Anforderung an das hergestellte Lebensmittel/Produkt und Überregionalität. Hier tat sich auch das Ministerium schwer. Mit der letztlich gefundenen Lösung ist der Verband zufrieden: Für den allergrößten Teil der handwerklichen Bäckereien in Bayern hat sich hinsichtlich der zuständigen Überwachungsbehörde nichts geändert.
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