Berlin. (bund) Die Bayerische Staatsregierung hat dem Deutschen Bundesrat eine Entschließung übermittelt, in dem sie sich einsetzt für die «Praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Bon-Pflicht – Ausnahmen für Kleinbeträge und unbare Geschäfte einführen» – mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge. Die Vorlage fand Eingang auf die Tagesordnung der 986. Sitzung am 13. März 2020 und wurde anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.
In einer Wortmeldung (05:34 Minuten) erläuterte Judith Gerlach, Bayerns Staatsministerin für Digitales, das Ansinnen der Bayerischen Staatsregierung. Die Grunddrucksache 128|20 vom 10. März 2020 fordert die Bundesregierung zwar auf, die gesetzgeberische Initiative zu ergreifen mit dem Ziel, die Vorschrift des Paragrafen 146a Absatz 2 Satz 2 AO um entsprechende Befreiungstatbestände zu ergänzen. Die Drucksache erwähnt aber auch, dass die Regelungen des Kassengesetzes vier Jahre nach erstmaliger Anwendung evaluiert werden sollen. Im Entschließungsantrag soll der Bundesrat darauf hinweisen, dass dies bezüglich der Belegausgabepflicht auch im Lichte der technischen Entwicklungen erfolgen müsse.
986. Sitzung des Bundesrats | 2020-03-13 | TOP 47
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Der eigenständige Antrag des Freistaats Bayern wurde dem federführenden Finanzausschuss sowie dem mit beratenden Umweltausschuss und Wirtschaftsausschuss zu weiteren Beratungen zugewiesen. Ziel der bayerischen Initiative ist laut Staatsministerin Gerlach, dass die Regelungen des Kassengesetzes vier Jahre nach erstmaliger Anwendung tatsächlich evaluiert werden. Hier die Rede der Staatsministerin (05:34 Minuten) sowie die Grunddrucksache 128|20 (PDF | 339 KB) (Foto: Koehler Paper Group).
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20200313-BUNDESRAT-BR-DRS-128-20.
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