Gutenborn. (bbr) Das Amtsgericht Halle an der Saale hat das Eigenverwaltungsverfahren der Bagel Bakery GmbH aufgehoben. Damit geht das Verfahren des Produzenten von amerikanischen Backprodukten, das am 01. Juli 2018 eröffnet wurde, erfolgreich zu Ende. Bereits im Juni hatten die Gläubiger dem vom Unternehmen vorgeschlagenen Insolvenzplan ohne Gegenstimme zugestimmt. Das Amtsgericht Halle an der Saale hatte den vorgelegten Plan ebenfalls bestätigt. Beides sind wesentliche Voraussetzungen für die Aufhebung des Verfahrens.
Ziel des Verfahrens war die Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen unter anderem im Bereich der Produktion der Backwaren. Der Geschäftsbetrieb lief seit der Antragstellung uneingeschränkt fort. Die Sanierung wurde von der Rechts- und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp aus Berlin beratend begleitet. Weiterhin überwachte Sachwalter Dr. Stephan Thiemann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH das Verfahren im Sinne der Gläubiger. Die Bagel Bakery beschäftigt rund 150 Mitarbeiter. Hauptsitz des Betriebes ist Gutenborn in Sachsen-Anhalt. Dort werden Bagels, Muffins, Brownies und Cookies hergestellt.
«Ich freue mich, dass wir die Bagel Bakery wieder in ruhiges Fahrwasser bringen konnten und der Geschäftsbetrieb wieder normal läuft. Mein Dank gilt deshalb allen Beteiligten für das entgegengebrachte Vertrauen und die konstruktive Zusammenarbeit in dieser Sanierung. Einen großen Anteil an diesem Erfolg haben natürlich auch meine Mitarbeiter, die mit viel Engagement diese unruhige Zeit gemeistert haben», sagt Geschäftsführer Christian Kiefer.
«Bagel Bakery kann nun wieder positiv in die Zukunft blicken. Die weiterhin hohe Zustimmung der Kunden zeigt, dass Bagel Bakery die richtigen Produkte herstellt. Das ist eine gute Basis», erklärt Sanierungsexperte Dr. Hubertus Bartelheimer, Geschäftsführer der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Leiter des Berliner Standortes. Buchalik Brömmekamp unterstützte den Backwaren-Produzenten in rechtlichen Belangen des Eigenverwaltungsverfahrens und innerhalb der operativen Restrukturierung.
Mit der Eigenverwaltung nutzte Bagel Bakery die neuen Möglichkeiten der Insolvenzrechtsreform, die im März 2012 in Kraft trat. Danach bleibt die Geschäftsführung in einem solchen Verfahren unter Insolvenzschutz weiterhin im Amt und kann selbstständig Sanierungsmaßnahmen entwickeln, die anschließend in einen Insolvenzplan überführt werden. Der Insolvenzplan zeigt die Entschuldung und Fortführung des Unternehmens auf. Nach einer gerichtlichen Überprüfung müssen sodann die beteiligten Gläubiger diesem Plan noch zustimmen. Während des Verfahrens in Eigenverwaltung steht die Gesellschaft lediglich unter der Aufsicht eines vom Amtsgericht Halle (Saale) bestellten Sachwalters. «Die Rettung und Sanierung der Bagel Bakery konnte trotz der vorherrschenden schwierigen Wettbewerbsbedingungen nur gelingen, weil die Auftraggeber, Kunden und Mitarbeiter dem Unternehmen die Treue gehalten haben. Besonders für die Gläubiger war die Sanierung über eine Eigenverwaltung der bestmöglichste Weg», sagt Sachwalter Dr. Stephan Thiemann (Foto: pixabay.com).
Frühere Berichte in diesem Zusammenhang
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