Dienstag, 16. Juli 2024

Bäckerhandwerk: Tarifliche Ausbildungsvergütungen auf der Kippe

Berlin. (zv) Die Verhandlungen für einen neuen Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sind vorerst gescheitert. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) ist enttäuscht über den Ausgang der Tarifverhandlungen und kritisiert, dass die Gewerkschaft NGG keine Kompromissbereitschaft zeige und jegliches Verantwortungsgefühl für die Situation der Betriebe und die Zukunft der Sozialpartnerschaft vermissen lasse.

«Die Forderungen der Gewerkschaft sind überzogen und inakzeptabel. Leider können wir dem nicht zustimmen», fasst Verbandspräsident Michael Wippler das vorläufige Ende der Verhandlungen zum neuen Tarifvertrag für Azubis zusammen. Letzte Woche hat die zweite Verhandlungsrunde des Verbands auf Arbeitgeberseite mit Vertretern der NGG stattgefunden. Ziel war es, den Neuabschluss des bundesweiten Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen zu verhandeln. In einer ersten Verhandlungsrunde im Februar hatten ZV und NGG sich bereits auf Eckpunkte verständigt, die einen Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütung um bis zu 22 Prozent vorsahen (im 1. Lehrjahr 830 Euro, im 2. Lehrjahr 880 Euro und 1.050 Euro im 3. Lehrjahr inklusive 50 Euro Inflationsausgleichsprämie). Nur die Laufzeit blieb noch als offener Punkt stehen. Diese getroffenen Absprachen wurden nun in der zweiten Verhandlungsrunde von der NGG für obsolet erklärt. Man sei «gewerkschaftsseitig zu niedrig eingestiegen», heißt es in einer Mitteilung des Verbands. Die NGG habe stattdessen mit einer Maximalforderung aufgeschlagen, die eine Erhöhung der Vergütung von bis zu 47 Prozent bedeutet hätte.

«Wir dürfen die wirtschaftlichen Spielräume der Bäckereibetriebe nicht aus dem Blick verlieren. Die Forderungen der NGG sind derzeit für viele Betriebe nicht zu stemmen», meint Michael Wippler. Viele Bäckereien befänden sich aufgrund der Energiekrise, der wirtschaftlichen Gesamtlage und den drastischen Lohnsteigerungen des letzten Jahres in schwierigem und schwer kalkulierbarem Fahrwasser. Da der Tarifvertrag für die Auszubildenden bundesweit gilt und allgemeinverbindlich würde, gelte er auch für Betriebe, die nicht in kaufkräftigen Ballungsräumen liegen.

Der Zentralverband warnt nun vor dem Aus des Tarifvertrags für Azubis: «Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag ist wichtig für die rund 12.000 Auszubildenden des Bäckerhandwerks. Andernfalls droht ein Flickenteppich, von dem weder Betriebe, noch Auszubildende profitieren», sagt ZV-Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider. Er fordert die NGG auf, sich erneut an den Verhandlungstisch zu setzen und auf Augenhöhe einen realistischen Kompromiss zu erarbeiten. «Der Tarifvertrag gibt einen Mindeststandard vor, der bundesweit für alle Auszubildenden gilt. Mit unserem Gegenangebot lagen wir weit über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung. Außerdem steht es Betrieben, die mehr leisten können, frei, dies auch zu tun.»

Die Arbeitgeberseite ist weiterhin am Abschluss eines einheitlichen Tarifvertrags interessiert, denn er bietet den Betrieben und den Auszubildenden Planungssicherheit (Foto: pixabay.com).