Berlin. (bzv) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte »Alarmstufe«, ausgerufen. Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, doch ist die Lage angespannt.
Die deutschen Hersteller von Backzutaten, wie auch alle anderen energieintensiven Industriezweige in Deutschland, sehen sich angesichts dieser Situation zunehmend jeglicher Planungssicherheit für den Energiebezug beraubt. Vor Kurzem hat den Bundestag eine Änderung des Energiesicherstellungsgesetzes (ENSIG) passiert. In diesem Zuge ist geregelt worden, dass ab Ausrufung der »Alarmstufe« Preisvereinbarungen mit Kunden seitens der Gaslieferanten für unwirksam erklärt werden können, sobald die Bundesnetzagentur zusätzlich die nachhaltige Störung der Gasversorgung der Bundesrepublik feststellt. Ab dem Moment ist damit zu rechnen, dass Preise für Erdgas aufgerufen werden, die dem tagesaktuellen Spotmarktpreis für Gas nahekommen. Dieser beträgt ein Vielfaches der bisher zu entrichtenden Preise.
Wilko Quante, Vorsitzender des Backzutatenverbands Berlin/Wien (BZV): «Sollte es zur Inkraftsetzung des § 24 ENSIG kommen, ist mit einer ganz erheblichen Mehrbelastung der Backzutatenhersteller, aber auch der backenden Betriebe, zu rechnen. Die ganze Backbranche ist energieintensiv. Einsparpotenziale sind weitgehend ausgeschöpft. Das Umstellen auf andere Brennstoffe wie etwa Heizöl, selbst wenn es im Einzelfall technisch umsetzbar ist, verspricht zudem keine Entlastung in preislicher Hinsicht» (Foto: pixabay.com).
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