Buchholz / Nordheide. (ele) Obwohl die neue Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände – schon vor über zwei Jahren die bisherige Arbeitsstätten-Richtlinie ersetzt hat, haben es viele Betriebe bisher versäumt, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und den Brandschutz zu überprüfen.
Die neue Richtlinie konkretisiert zwar die Vorgaben in Hinblick auf die brandschutztechnische Ausstattung von Arbeitsstätten und den Betrieb von Brandmeldern und Löscheinrichtungen. Dabei unterscheidet sie aber nur noch zwischen normaler und erhöhter Brandgefährdung, schreiben die Fachleute von ELEKOM aus Buchholz in der Nordheide.
Für alle Arbeitsstätten ist eine Grundausstattung mit geeigneten Feuerlöschern für eine normale Brandgefährdung festgelegt. Da in Bäckereien aber von einer erhöhten Brandgefährdung auszugehen ist, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Hier sind die Arbeitgeber gefordert, eigenverantwortlich eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Das Team von ELEKOM empfiehlt dringend, sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen und die Gelegenheit zu nutzen, gemeinsam mit den Fachleuten auch Buchholz den Brandschutz im Rahmen einer individuellen Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen – eventuelle Mängel zu erkennen und zu beheben (Bild: pexels.com).
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