Dienstag, 16. Juli 2024
20200720-ZEITUNGEN

Aryzta AG: Der EGM-Termin und eine kleine Überraschung

Zurich / CH. (aag) Die schweizerisch-irische Aryzta AG hat die Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre 2020 (EGM) veröffentlicht. Der Termin, über den auch an dieser Stelle schon mehrfach berichtet wurde, soll am 16. September 2020 im eidgenössischen Dübendorf stattfinden. Dies entspricht dem Antrag der Aktionärsgruppe, der im Wesentlichen die Unternehmen Cobas Asset Management, SGIIC, S.A., in ihrer Eigenschaft als Fondsmanager für Cobas Seleccion, Fl und Cobas Internacional, Fl, sowie Veraison Sicav (die «Aktionärsgruppe») angehören. Die aktionärsgruppe hatte den Antrag am 20. Mai 2020 gestellt. Der jetzt vorgeschlagene Zeitplan soll in erster Linie eine Gelegenheit bieten, den strategischen Überprüfungsprozess, bei dem bestimmte Dritte ein unaufgefordertes Interesse am Erwerb des gesamten ausgegebenen Aktienkapitals des Unternehmens bekundet haben, so weit voranzutreiben, dass der Verwaltungsrat mit dem Rat seiner Finanzberater eine angemessene Empfehlung ausarbeiten kann. Näher erläutert dies ein Schreiben des Vorsitzenden an die Aktionäre vom 20. Juli 2020 – Aktionärsbrief – das auf der Website des Konzerns verfügbar ist.

Der vorgeschlagene Zeitplan spiegelt auch den Wunsch wider, weitere Instabilität als Folge der wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 zu vermeiden. Abhängig vom Ergebnis des Prozesses, wie im Aktionärsbrief beschrieben, behält sich der Verwaltungsrat das Recht vor, die Einladung zur EGM und seine Vorschläge bis spätestens 25. August 2020 entsprechend zu ändern.

Sowohl Dan Flinter als auch Rolf Watter haben ihren Rücktritt aus dem Verwaltungsrat mit Wirkung zum Abschluss der EGM erklärt. Entsprechend sind die Vorschläge zur Abberufung jedes dieser Verwaltungsratsmitglieder nun obsolet. Der Konzern dankt den beiden aufrichtig für ihren Dienst und ihren Beitrag zur Aryzta AG.

Gary McGann deutet an, dass er als Vorsitzender und Mitglied des Verwaltungsrats mit Wirkung zum Abschluss der EGM zurücktreten wird – es sei denn, das Unternehmen hat vor dem Datum der EGM eine Transaktion zur Berücksichtigung durch die Aktionäre angekündigt, die nach Ansicht des Verwaltungsrats im besten Interesse des Backwarenkonzerns und allen seinen Interessengruppen liegt (nachdem er von seinen Finanzberatern entsprechend beraten wurde).

Alle relevanten Vorschläge sind in der Einladung für die EGM 2020 und im Aktionärsbrief aufgeführt und in der EGM Sektion auf der Aryzta-Homepage als PDF-Download verfügbar (Foto: pixabay.com).