Dienstag, 16. Juli 2024

Allergenkennzeichnung: finden auch Nichtallergiker gut

Berlin. (ecarf) Seit einem Jahr müssen laut EU-Verordnung die 14 wichtigsten Allergene auch in unverpackten Lebensmitteln angegeben werden. Nicht nur in Bäckereien, sondern zum Beispiel auch in Restaurants. Die Deutschland-Sektion der Europäischen Stiftung für Allergieforschung – ECARF – hat Frühstücksgäste eines Hotels kürzlich dazu befragt. Ergebnis: 86 Prozent halten die Allergenkennzeichnung für sinnvoll und das, obwohl 79 Prozent der Befragten keine Allergiker sind. Die Kennzeichnung der Allergene, etwa in der Speisekarte oder am Büffet, wird allerdings nur von 20 Prozent (!) wahrgenommen.

Die nicht-repräsentative Umfrage wurde unter Frühstücksgästen eines Hotels im Berliner Stadtzentrum durchgeführt. Sämtliche Speisen waren am Büffet und in der Speisekarte mit Buchstaben für die enthaltenen Allergene vorschriftsmäßig gekennzeichnet. Ein Informationsheft mit einer Erklärung der Kennzeichnung lag im Essensbereich aus.

86 Prozent der Befragten bewerteten die Kennzeichnungspflicht positiv, doch nur 20 Prozent nahmen von der Allergenkennzeichnung der Speisen Notiz. Bemerkenswert: Mehr als Dreiviertel der Befragten hatten selbst keine Allergie. «Die Kennzeichnung scheint nicht auszureichen, um von den Gästen wahrgenommen zu werden», sagt Prof. Dr. med. Dr. h. c. Torsten Zuberbier, Leiter der Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF). «Hier kann bei der Umsetzung der Verordnung noch nachgebessert werden. Dennoch ist die Allergenkennzeichnung nicht verpackter Ware ein Schritt in die richtige Richtung. Sie hilft Allergikern im Alltag».

Die Allergenkennzeichnungspflicht ist am 13. Dezember 2014 EU-weit in Kraft getreten. Betroffen sind zum Beispiel Restaurants, Kantinen, Bäckereien, Metzgereien und andere Betriebe mit Bedientheke. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sowie deren Kontrolle liegt bei den EU-Mitgliedsstaaten. Die Information zu enthaltenen Allergenen kann schriftlich (auf dem Warenschild), mündlich oder elektronisch erfolgen. Bei mündlicher Auskunft durch das Personal muss dem Gast auf Nachfrage zusätzlich eine schriftliche Dokumentation vorgelegt werden, beispielsweise als Informationsblatt oder Broschüre. Die 14 auszuweisenden Allergene sind für 90 Prozent aller Lebensmittelunverträglichkeiten verantwortlich.