Detmold. (agf) Die «Verordnung zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln», kurz «Acrylamidverordnung», gilt ab dem 11. April dieses Jahrs. Sie definiert Acrylamid als chemische Gefahr in der Lebensmittelkette und macht Vorgaben, wie Lebensmittelunternehmer künftig zu verfahren haben, um den Acrylamidgehalt ihrer Produkte möglichst niedrig zu halten. Mit dem Praxisseminar «Senkung des Acrylamidgehalts in Brot und Feinen Backwaren» am 20. März auf dem Detmolder Schützenberg will die Arbeitsgemeinschaft Getreideforschung (AGF) im Detail über die Inhalte der Verordnung informieren und Interessenten Mittel und Maßnahmen an die Hand geben, wie sie im Geltungsbereich der AcrylamidVO künftig agieren können Programm – Anmeldung (Foto: pixabay.com).
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