Dienstag, 16. Juli 2024
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AGF: Neuer Ausschuss unterstützt Getreideforschung

Detmold. (anm) Tobias Schumacher, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Getreideforschung (AGF) und Dr. Georg Böcker, AGF-Vizepräsident, nutzten die Gelegenheit der 70. Tagung für Bäckerei-Technologie von AGF und MRI in Detmold, um den rund 260 Teilnehmenden ihr neues Konzept zur Finanzierung von Forschungsprojekten vorzustellen.

«An uns sind immer wieder Unternehmen und Forschungseinrichtungen herangetreten und haben gebeten, ob wir uns nicht stärker in die Getreideforschung einbringen könnten», sagte Schumacher. Konkret gehe es darum, Gelder für Forschungsprojekte einzusammeln, die für die Unterstützung von Forschungsvorhaben in der industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AIF) von Seiten der Industrie benötigt werden. Gerade für die Förderung von Forschung speziell auf dem rein naturwissenschaftlichen, nicht zu sehr technisch orientierten Sektor der Getreidewissenschaften gebe es einen Bedarf an Engagement, der nicht von den beteiligten Industrievereinigungen und Verbänden allein bewältigt werden könne.

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«Die AGF ist ein idealer, neutraler Anlaufpunkt», sagte Böcker. Dort würden die Interessen der getreideverarbeitenden Industrie im weitesten Sinne gebündelt vertreten werden können. Denn die AGF habe genau diese Förderung in ihren Statuten stehen und darüber hinaus könne sie als ein eingetragener Verein auch die für solch eine Förderung nötigen Strukturen vorweisen.

Die AGF habe deshalb den neuen Ausschuss für Getreideforschung gegründet. «Die Idee ist, dass wir hier mehrere Unternehmen zusammenbringen, die gemeinsam einen Fördertopf erzeugen», erläuterte Schumacher. Mitglied des Arbeitskreises könne werden, wer (a) einem Mitgliedsunternehmen der AGF angehört und (b) einen jährlichen zusätzlichen Förderbeitrag in Höhe von 1.000 Euro an die AGF zahle. Die Mitgliedschaft im Arbeitskreis gelte zunächst für zwei Jahre (bis zum 30. Juni 2021) und verlängere sich dann um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Getreidewirtschaftsjahrs (erstmals zum 30. Juni 2021 möglich) gekündigt wird.

Die Mitglieder des Arbeitskreises seien in der Entscheidung über die Vergabe der Mittel frei. Das Ansparen von Förderbeiträgen über mehrere Jahre wäre zulässig, wenn und soweit es für die Unterstützung größerer Forschungsprojekte erforderlich sei. Die Mitglieder des Arbeitskreises würden jeweils unmittelbar am Ende einer Sitzung über die Mittelvergabe entscheiden. Der Arbeitskreis trifft sich mindestens einmal jährlich oder nach Bedarf (Bild und Text: Anette Meyer – TitelFoto pixabay.com).