Dienstag, 16. Juli 2024
20200701-ADB-BAECKERWISSEN

ADB: Online-Schulung zum Infektionsschutzgesetz

Weinheim. (adb) Laut Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen Mitarbeitende bei Aufnahme einer Tätigkeit im Umgang mit Lebensmitteln an einer Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt teilnehmen. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle zwei Jahre Folgebelehrungen durchzuführen und dies zu dokumentieren. Um Unternehmern und deren Mitarbeitende im Bäcker- und Konditorenhandwerk diese Pflicht-Schulung zu erleichtern, hat die Bundesakademie Weinheim (ADB) einen professionell gestalteten Kurs ins Netz gestellt, der in rund 20 Minuten unter baeckerwissen.de absolviert werden kann. Ein integrierter Online-Abschlusstest gewährleistet, dass alle Inhalte gelernt und verstanden wurden. Anschließend wird ein personalisiertes Zertifikat der Bundesakademie Weinheim versandt. Der Betrieb muss seine Mitarbeitenden also nur bitten, den Kurs unter baeckerwissen.de selbst zu absolvieren und sich zum Nachweis das Zertifikat geben lassen.

Die komplette Leistung ist für alle Teilnehmenden und deren Betriebe kostenfrei. Ergänzend zur Auffrischung der Hygieneschulung nach Paragraf 43 IfSG sensibilisiert das Angebot Mitarbeitende auch darüber, dass sie durch ihr Verhalten selbst für den Infektionsschutz im Arbeitsumfeld verantwortlich sind (Foto: ADB).