Wien / AT. (ogh / eb) Weitgehend unbemerkt von der backenden Branche hierzulande tobt in Österreich seit 2011 ein Markenrecht-Streit. Dabei geht es nicht nur um ein Kleingebäck oder eine Gattungsbezeichnung – sondern um ein Prinzip im Allgemeinen, das die Markenrechte vieler europäischer Unternehmen berühren kann. Im Besonderen dreht sich der Streit um das «Kornspitz», das die einen immer noch für eine Marke halten und die anderen längst als Gattungsbezeichnung identifizieren. So zog sich der Streit durch mehrere Instanzen bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH), der Anfang März 2014 ein Urteil mit Signalwirkung fällte, zumal dieses auch der Rechtsangleichung in Europa dienen sollte (siehe WebBaecker 11/2014). Demnach kann eine Marke für eine Ware, für die sie eingetragen ist, für verfallen erklärt werden, wenn infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr diese Marke zu einer gebräuchlichen Bezeichnung dieser Ware geworden ist oder/und eine Alternativbezeichnung fehlt. Ausschlaggebend hierfür ist der Verlust der Unterscheidungskraft allein aus Sicht der Endverbraucher. Mit dieser Richtlinie verwies der EuGH die Angelegenheit wieder zurück an die österreichischen Instanzen. Dort nahm sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien der Sache an und fällte in dieser Woche ein Urteil. Demnach genießt die Firma Backaldrin für das Endprodukt Kornspitz keinen Markenschutz mehr, wohl aber für die Backmischung, die der Backmittler an Bäckereien verkauft. Nach OLG-Urteil stellen Endverbraucher mit Blick auf das Brötchen keine Verbindung zum Backmittler her. Das Kornspitz sei heute eine Gattungsbezeichnung für Körnerbrötchen mit spitzen Enden. Backaldrin habe es versäumt, zu Endverbrauchern just jene Verbindung herzustellen. Daher könne Backaldrin heute auch keinen Markenschutz mehr geltend machen. Anders verhalte es sich mit der Backmischung, die der Backmittler an Bäckereien verkauft. Hier könne der Käufer sehr wohl eine Beziehung herstellen zwischen Erzeuger und Erzeugnis. Deshalb sei hier weiterhin Markenschutz gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass Backaldrin vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) Revision einlegt. Selbst wenn die Erfolgsaussichten gering sind, bedeutet das Revisionsverfahren immerhin, dass die Marke «Kornspitz» bis zum Ende des Verfahrens weiter geschützt wäre. Es geht also ums Geld.
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