Wiesbaden. (land) In Zweiter Lesung stand in dieser Woche die Aussprache über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der Freien Demokraten für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLÖG) auf der Tagesordnung. Damit soll die Sonn- und Feiertagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsstellen mit einer Fläche von bis zu 120 Quadratmetern für Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs ermöglicht und geregelt werden.
Den Vorgang kommentiert der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Heiko Kasseckert, wie folgt: «Mit der Verabschiedung der Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLÖG) haben wir unser Versprechen gehalten, noch vor der Sommerpause die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen auf den Weg zu bringen. Mit unserem Koalitionspartner und der FDP haben wir einen Änderungsantrag in den Landtag eingebracht, der vorsieht, dass vollautomatisierte Verkaufsflächen mit einer Größe von bis zu 120 Quadratmetern auch sonntags öffnen dürfen, sofern sie an diesem Tag ohne Mitarbeiterbetreuung betrieben werden und nur Waren des täglichen Bedarfs anbieten.
«Damit wollen wir den stationären Einzelhandel stärken, die Versorgung besonders im ländlichen Raum erhöhen und die Lebensqualität der Menschen verbessern. Das wir mit unserer Initiative auf dem richtigen Weg sind, hat auch die Anhörung zum HLÖG gezeigt. Die überwiegende Zahl der Anzuhörenden hat unseren Gesetzentwurf positiv bewertet und ausdrücklich unterstützt. Die Anzuhörenden haben es begrüßt, dass wir einerseits neue Konzepte und Ideen fördern, aber andererseits auch an dem Sonntagsschutz festhalten und klare Grenzen definieren» (Foto: Hessischer Landtag – Thomas Ott).
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