Dienstag, 16. Juli 2024

BGN-Sicherheitstipp: Kopfmaschinen in der Bäckerei

Mannheim. (bgn) Viele Backbetriebe nutzen Kopfmaschinen zur Portionierung von Teiglingen. Die können an den Auswurfstempeln oder der Förderwelle hängenbleiben – aus verschiedenen Gründen: Die Teigoberfläche kann zu klebrig sein oder die Maschinenparameter können sich verstellt haben. Zwischen der Wirktrommel und der Übergaberolle zu den Spreizbändern kann so eine Scherstelle entstehen.

Das ist gefährlich, weil Beschäftigte manchmal an die laufende Maschine greifen, um die Teiglinge zu lösen. Sie riskieren dabei schwere Handverletzungen. Dem lässt sich durch regelmäßiges Unterweisen der Mitarbeiter vorbeugen. Schulungen müssen auf die Gefahrstellen hinweisen. Erste Regeln dabei, wie so oft: Niemals in die laufende Maschine greifen. Maschine ausschalten um Störungen zu beseitigen. Und wenn schon bei laufender Maschine hantiert werden muss, dann immer geeignete Hilfsmittel verwenden.

Es verstehe sich von selbst, dass Wartungsintervalle eingehalten und vorhandene Schutzeinrichtungen regelmäßig geprüft werden, schreibt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in ihrem Sicherheitstipp.