Dienstag, 16. Juli 2024

Explosionsschutz: BGN-Leitfaden erleichtert Kleinbetrieben die Arbeit

Mannheim. (bgn) Explosionsgefährdete Bereiche gibt es in vielen, auch kleinen Backbetrieben. Dort sind unter Umständen brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube zu finden, die mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können. Solche Gefährdungen müssen in allen Betrieben beurteilt und in einem Explosionsschutz-Dokument festgehalten werden.

Speziell zugeschnitten auf die Situation kleiner Betriebe ist der «Leitfaden Explosionsschutzdokument für handwerkliche und kleine Backbetriebe», die Arbeitssicherheitsinformation 8.52 der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Der Leitfaden steht zum Download bereit auf der BGN-Homepage unter dem Shortlink 1802.

Die Checklisten und Tabellen, die die BGN in diesem Leitfaden zusammengestellt hat, können als Vorlage für das Explosionsschutzdokument dienen. Das erleichtere diese Arbeit deutlich, heißt es aus Mannheim. Zudem enthält er wichtige Informationen darüber, wann überwachungsbedürftige Anlagen und Bereiche wie oft und von wem geprüft werden müssen.

Gut zu wissen: Nicht unter diese Prüfpflicht fallen Backbetriebe, die nur mit Sackware arbeiten und die Basismaßnahmen zur «Vermeidung von Bäckerasthma» (BGN-Arbeitssicherheitsinformation ASi 8.80) einhalten. Diese müssen mit Blick auf eine gute Herstellungspraxis und in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ohnehin in jedem Backbetrieb selbstverständlich sein – siehe BGN, Shortlink 1772.