Dienstag, 16. Juli 2024

Umsatzsteuerdebatte: BdS setzt sich weiter für Entfristung ein

Bremerhaven. (eb / bds) Im Zuge der Corona-Pandemie von 2019 bis 2022 senkte die Bundesregierung 2020 den Umsatzsteuersatz auf Speisen für die Gastronomie auf sieben Prozent. Diese Maßnahme wurde später über den 31. Dezember 2022 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Für den deutschen Steuerzahler ist die «Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken» unter dem Strich eine der höchsten Hilfeleistungen überhaupt. Wie aus dem Subventionsbericht des Bundes hervorgeht, sind allein 2022 Steuermindereinnahmen von 2.290 Millionen Euro entstanden. Für 2023 rechnet der Bericht mit einem Minus von 3.085 Millionen Euro. Es wundert also nicht, dass die Bundesregierung – mit Verweis auf die angespannte Haushaltslage durch den Krieg in der Ukraine – die Ermäßigung zum 31. Dezember 2023 auslaufen lassen will. Zwar stand irgendwann im Raum, dass die Bundesregierung die Senkung dauerhaft entfristen könnte. Doch war das vor dem Überfall Russlands auf die Ukraine. Der Krieg selbst löste eine «Zeitenwende» aus, die unter anderem den Wohlstand in Deutschland sinken ließ und weiter sinken lässt.

Zwischenzeitlich hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur ermäßigten Umsatzsteuer eingebracht. Diesen Entwurf lehnten die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP in dieser Woche ab – mit dem Hinweis auf den knappen Haushalt sowie verschobene Prioritäten im Zuge der «Zeitenwende».

«Wie zu erwarten war, hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent auf Speisen abgelehnt, was wir sehr bedauern. Eine grundsätzliche Entscheidung gegen die dauerhafte Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen ist damit aber noch nicht getroffen», sagt Markus Suchert, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS).

Diese werde erst in den Haushaltsberatungen der Regierungsfraktion getroffen. Der BdS werde sich weiterhin mit Vehemenz für eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung einsetzen. Es bestünden nach wie vor gute Chancen, dass die Systemgastronomie ihr Ziel erreicht. Der BdS steht in Kontakt mit den zuständigen Abgeordneten, führt viele persönliche Gespräche und plant verschiedene Aktionen.

Suchert: «Die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent auf Speisen über den 31. Dezember 2023 hinaus ist unumgänglich, um die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen der Systemgastronomie, deren Arbeitsplätze und die gastronomische Vielfalt zu erhalten.
 
«Nach wie vor haben die Unternehmen der Branche mit den Corona-bedingten Folgen zu kämpfen und werden auch noch einige Zeit benötigen, um das Vorkrisenniveau wieder zu erreichen. Kostensteigerungen bei Energie, inflationsbedingt hohe Lebensmittelkosten, der anhaltende Arbeitskräftemangel, steigende Personalkosten, ein drohendes Werbeverbot für einen Großteil der Produkte der Branche: Das sind nur einige der weiteren Herausforderungen, vor denen die vorwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen der Systemgastronomie stehen. Und dennoch bekennen sich unsere BdS-Mitglieder mit ihrer zwingenden 100-prozentigen Tarifbindung zu ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung. Gleichzeitig arbeitet die Branche mit zahlreichen Nachhaltigkeitsinitiativen konsequent daran, Verpackungsmaterial effektiver einzusetzen, einzusparen oder bestmöglich zu vermeiden.»

Die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent auf Speisen über den 31. Dezember 2023 hinaus sei notwendig, um den Unternehmen der Branche Planungssicherheit zu ermöglichen und ihre Wirtschaftlichkeit zu erhalten, aber auch, um innovative Konzepte und Produkte entwickeln zu können und den Gästen der Systemgastronomie weiterhin ein für alle Altersgruppen bezahlbares Angebot an Speisen bieten zu können. Darüber hinaus gewährten viele EU-Mitgliedstaaten bereits einem ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die gastronomischen Einrichtungen, was zu einem weiteren Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland führte (Foto: pixabay.com).