Dienstag, 16. Juli 2024

Schweiz: Gut jedes zehnte Brot ist zu leicht

Bern / CH. (seco) Auch im Kalenderjahr 2022 führten das Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ihre Kontrollen durch. Unter der Koordination des Metas prüften die kantonalen Vollzugsbehörden (Eichmeisterinnen und Eichmeister) das Nettogewicht von Broten in Bäckereien und bei Tankstellen. Unter der Koordination des Seco legten die kantonalen Vollzugsbehörden den Fokus auf die Preisbekanntgabe bei den Bäckereien, Confiserien und angrenzenden Tea-Rooms.

Kontrollkampagnen inklusive Liechtenstein

Die kantonalen Aufsichtsbehörden und die Aufsichtsbehörde des Fürstentums Liechtenstein beauftragten im Juni 2021 die Eichmeisterinnen und Eichmeister, im Jahr 2022 mittels Stichproben in handwerklichen und industriellen Bäckereien sowie bei Tankstellenshops das Nettogewicht von nicht vorverpacktem Brot im Offenverkauf zu prüfen. Das Metas formulierte die Anzahl Stichproben pro Kanton und im Fürstentum Liechtenstein, instruierte die Vorgehensweise der Kontrollen und unterstützte die Eichmeisterinnen und Eichmeister bei Fragen. Das Metas konsolidierte und analysierte die durchgeführten Kontrollen zu folgenden Ergebnissen:

Im Schnitt 11 Prozent aller Brote zu leicht

In allen Kantonen der Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein wurden knapp 9000 Brote bei 439 Bäckereien und Tankstellen kontrolliert. 86 der 761 geprüften Lose entsprachen nicht den gesetzlichen Anforderungen: Das Durchschnittsgewicht dieser Lose – dabei handelt es sich um die Gesamtmenge von Broten mit gleicher Gewichtsklasse, identischer Sorte und Herstellung – war kleiner als das angegebene Nominalgewicht. Dies entspricht einer Nichtkonformität von 11.3 Prozent über alle geprüften Betriebe und ist nahezu identisch mit dem Resultat von vor zehn Jahren. Im Einzelnen beträgt die Abweichung in handwerklich erzeugenden Bäckereien 14.4 Prozent, in industriell backenden Betrieben 10.4 Prozent und bei den Tankstellen 5.7 Prozent, weiß das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco).

Bei Betrieben, in denen die Eichmeister (m/w/d) nicht konforme Lose von Broten entdeckten, werden weitere, unangekündigte Kontrollen erfolgen. Daneben nutzten die kantonalen Eichmeister die Gelegenheit, die Unternehmen über die zu erfüllenden gesetzlichen Anforderungen zu informieren.

22 von 26 Kantonen prüften die Preisangaben

Im Auftrag des Seco haben die Kantone insgesamt 1214 Kontrollen durchgeführt oder/und Geschäfte kontrolliert. 757 Geschäfte hatten angrenzende Tea-Rooms und 534 Geschäfte stellten Waren in Schaufenstern aus. Im Rahmen der Kontrollen wurden den Bäckereien, Confiserien und Tea-Rooms total 905 Informationsbroschüren zur Preisbekanntgabe ausgehändigt.

An der Kampagne beteiligten sich 22 Kantone. Die Kantone bestimmten selbst, wie viele Kontrollen sie durchführen. Die Anzahl der kontrollierten Angebote musste aber eine Globaleinschätzung erlauben, wie die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) im jeweiligen Kanton umgesetzt wird.

Die Mehrheit gibt die Preise korrekt bekannt

Die Preisanschrift für Restaurationsdienstleistungen in Tea-Rooms, welche den Bäckereien und Confiserien angegliedert waren, erwies sich insgesamt am besten (80 Prozent korrekt). Bei 16 Prozent der Tea-Rooms war die Preisanschrift unvollständig/fehlerhaft und bei vier Prozent nicht vorhanden.

Die Preisanschrift für Waren im Schaufenster war in 71 Prozent der kontrollierten Geschäfte korrekt. Bei 22 Prozent der Schaufenster war die Preisanschrift unvollständig/fehlerhaft und bei sieben Prozent nicht vorhanden.

Die Preisanschrift für Waren innerhalb der Bäckereien und Confiserien war in 63 Prozent der kontrollierten Geschäfte korrekt. Bei 36 Prozent der Geschäfte war die Preisanschrift unvollständig/fehlerhaft und bei einem Prozent nicht vorhanden.

Mangelhafte Preisangaben beruhten oft auf Unwissen

Am meisten nicht korrekte (unvollständige/fehlerhafte) Preisangaben gab es bei den Warenangeboten innerhalb von Bäckereien und Confiserien (36 Prozent oder 434 von 1’214 Geschäften).

Am meisten nicht vorhandene Preisangaben gab es bei den Warenangeboten im Schaufenster (sieben Prozent oder 39 von 534 Schaufenstern).

Die festgestellten Mängel (unvollständige/fehlerhafte oder fehlende Preisbekanntgabe) waren gemäss Einschätzung der Kantone oft auf Unwissen zurückzuführen, zum Beispiel bei fehlenden oder nicht gut sichtbaren Grundpreisangaben bei messbaren Waren.

Die kantonsübergreifenden Kontrollkampagnen im Rahmen der PBV bezwecken denn auch eine Sensibilisierung der Anbieter, so dass der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes die nötige Beachtung geschenkt wird.

Strafanzeigen nur für eine Handvoll Unbelehrbare

In sechs Fällen haben die kantonalen Vollzugsstellen Strafanzeige bei den zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden eingereicht. Die Strafanzeigen wurden in der Regel eingereicht, weil die betroffenen Anbieter es unterliessen – trotz Mängelfeststellung, Übergabe einer Informationsbroschüre und einer Fristansetzung zur Behebung der Mängel – die Preisbekanntgabe korrekt vorzunehmen (Foto: pixabay.com).