Dienstag, 16. Juli 2024

Entlastungspaket: Das sieht der Bund für Unternehmen vor

Bremerhaven. (eb) Das dritte Entlastungspaket mit einem Volumen von über 65 Milliarden Euro kommt. Mit seinen Maßnahmen wirke es weit bis in die Mitte der Gesellschaft hinein, heißt es von der Spree. Die Reaktionen auf das Maßnahmenpaket fallen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Indes haben die Koalitionäre, wenigstens ein bisschen, auch an kleine und mittelgroße Unternehmen gedacht. Jedenfalls stehen, neben den vielfach diskutierten Entlastungen für Bürger, ganz oben auf der Agenda Maßnahmen auf dem Energiemarkt, die sich so oder so auf die Existenz von Teilen der deutschen Wirtschaft auswirken werden – nachzulesen im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses. Angedacht ist demnach eine Strompreisbremse mit Entlastungswirkung, eine Dämpfung der steigenden Netzentgelte, sowie eine Entlastung beim CO2-Preis. Punkt 11 (Unternehmenshilfen) formuliert Maßnahmen, mit denen die Koalition die deutsche Wirtschaft unterstützen will. Die Absichten im Wortlaut:

Zusätzliche Unternehmenshilfen

Viele Unternehmen und Betriebe leiden unter den hohen Energiekosten. Sie benötigen Unterstützung. Daher wird ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Zudem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden. So kann die deutsche Wirtschaft unabhängig von russischen Gaslieferungen werden.

Die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis zum 31.Dezember 2022 verlängert, der momentanen Laufzeit des beihilferechtlichen Rahmens der Europäischen Kommission. Dazu gehören das KfW Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland (UBR) mit zinsgünstigen Krediten und die bereits während der Corona-Pandemie eingeführten Erweiterungen der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquidität, das Energiekostendämpfungsprogramm zur Entlastung von besonders energie- und handelsintensiven Unternehmen, das Margining-Finanzierungsinstrument, mit dem die Liquidität von Unternehmen sichergestellt wird, die an Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln und im begründeten Einzelfall die Unterstützung von Unternehmen mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung durch Eigenkapitalmaßnahmen.

Um mehr Unternehmen zu erreichen und den Zugang zu erleichtern, wird beim KfW Sonderprogramm die Haftungsfreistellung verbessert. Das Energiekostendämpfungsprogramm soll für weitere Unternehmen, die nicht auf der KUEBLL-Liste stehen, mithilfe erweiterter Kriterien, die die Belastung durch hohe Energiepreise zur Grundlage haben, Unterstützung gewähren. Das 100-Milliarden-Euro-Programm der KfW, das Anfang des Jahres dazu konzipiert wurde, Liquidität in den Terminmärkten für Gas sicherzustellen, wird spezifisch auf Elektrizitätsmärkte ausgedehnt. Es soll ermöglichen, zusätzliches zukünftiges Produktionsvolumen schon heute an die Märkte zu bringen und damit die Preise und die Schwankungsbreiten der Preise zu reduzieren. Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit zukunftsfähige Unternehmen stabilisiert werden können, die aufgrund von Gasmangellage beziehungsweise nicht tragfähiger Energiepreise temporär ihre Produktion einstellen müssen. Die Unternehmenshilfen werden im Lichte der Entwicklungen fortlaufend auf ihre Effektivität überprüft und im engen Austausch mit der Wissenschaft sowie den Handelspartnern angepasst.

Um die kommunalen und sozialen Wohnungsunternehmen bei steigenden Energiekosten zu unterstützen, wird die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Private Wohnungsunternehmen können darüber hinaus die regulären ERP-/KfW-Förderkreditprogramme und bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen außerdem die regulären Bürgschaftsprogramme von Bund und Ländern zur Liquiditätssicherung in Anspruch nehmen.

Im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen vorhandenen Restmittel werden genutzt, um gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Spitzenausgleich energieintensive Unternehmen

Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, wird der sogenannte Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert. Damit werden rund 9.000 energieintensive Betriebe in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro entlastet. Firmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, sollen Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu reduzieren, heißt es aus Berlin. Weitere Absichten siehe Ergebnispapier wie folgt (Foto: pixabay.com).


Download: Ergebnis des Koalitionsausschusses komplett

20220904-BUND-ENTLASTUNGSPAKET-03.