Dienstag, 16. Juli 2024

Diesel-Sammelklage: VW droht Entschädigungszahlung in Milliardenhöhe

Berlin. (ots) Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben jetzt die Rechtmäßigkeit der Diesel-Sammelklage von myRight bestätigt. «Über 30.000 Kläger werden nun eine gerechte Entschädigung erhalten. Volkswagen könnte die BGH-Entscheidung entsprechend eine Milliardensumme kosten. Hätte sich VW bereits frühzeitig mit den Sammelklägern auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt, hätte der Konzern möglicherweise einen dreistelligen Millionenbetrag sparen können», resümiert Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei insgesamt mehr als 42.500 Mandanten im Abgasskandal vertritt und auch myRight bei der Sammelklage unterstützt.

Verbraucheranwalt: Verhandlungstaktik von VW ging nach hinten los

«In den vergangenen Wochen haben bereits mehrere Oberlandesgerichte die bestehenden Schadensersatzansprüche der myRight-Sammelkläger bestätigt. Dennoch hat sich VW dagegen entschieden, sämtliche myRight-Sammelkläger im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu entschädigen. Indem der Konzern das Abtretungsmodell von myRight als illegal darstellte, wollte VW weitere Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verhindern. Das ging nun nach hinten los, denn der BGH hat die Rechtmäßigkeit der myRight-Sammelklage bestätigt», erklärt Goldenstein und ergänzt:

«Der Streitwert der gesamten myRight-Sammelklage beläuft sich auf mehr als eine Milliarde Euro. Diese Summe wird Volkswagen nun aufbringen müssen, um die betroffenen Kläger zu entschädigen. Es ist davon auszugehen, dass VW schnellstmöglich Vergleichsgespräche mit myRight führen wird, um weitere Prozesskosten einzusparen. In diesen Verhandlungen sitzt der Rechtsdienstleister nach der heutigen BGH-Entscheidung jedoch eindeutig am längeren Hebel.

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützen myRight juristisch bei der Diesel-Sammelklage. Auch unabhängig davon helfen wir Zehntausenden Verbrauchern, die im Zuge des Abgasskandals unwissentlich ein mangelhaftes Fahrzeug erworben haben, bei der Durchsetzung ihrer bestehenden Rechtsansprüche. Betroffene Fahrzeughalter, die ihre Rechte in der Sache bislang noch nicht geltend gemacht haben, beraten wir gern kostenfrei bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten.»

Das sind die Hintergründe der Sammelklage

Die myRight-Sammelklage wurde schon 2018 eingereicht. Insgesamt haben sich rund 37.000 Verbraucher aus mehreren Ländern auf der Plattform des Rechtsdienstleisters registriert, um die eigenen Rechtsansprüche im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal gebündelt durchsetzen zu lassen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Fahrzeughalter von Autos, die den nachweislich manipulierten VW-Motor des Typs EA189 enthalten.

Im Mai 2020 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte, dass die Besitzer dieser Fahrzeuge Anspruch auf Schadensersatz haben. In der Folge strebte VW Vergleichsverhandlungen mit mehr als 50.000 Einzelklägern an und entschädigte auch mehrere Teilnehmer der myRight-Sammelklage im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung. Den verbleibenden Sammelklägern hat der BGH nun endgültig zu Rechtssicherheit verholfen.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Der Abgasskandal hat nicht zuletzt zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden von illegal manipulierten Fahrzeugen geführt. Unter anderem deshalb können betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Hintergrund zur myRight-Sammelklage sowie zum BGH-Urteil