Berlin. (bmel) Angesichts der Herausforderungen, die sich durch die Covid-19-Pandemie ergeben, hat der EU-Agrarrat in dieser Woche einen Verordnungsvorschlag angenommen, mit dem die Anwendung der reformierten EU-Öko-Verordnung um ein Jahr verschoben wird. Statt zum 01. Januar 2021 sollen die neuen Regelungen erst zum Jahreswechsel 2021/2022 in Kraft treten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Person der Bundesministerin Julia Klöckner begrüßt die Verschiebung. Ministerin Klöckner, die aktuell den Vorsitz im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft innehat, hatte sich für die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Öko-Verordnung stark gemacht. Der jetzige Beschluss sei die richtige Entscheidung. Die Gespräche und Erläuterungen, dass der Zeitdruck den ökologischen Betrieben schade, erwiesen sich als nachvollziehbar. Es sei wichtig, dass hier gründliche Vorbereitung vor übereilter Umsetzung gehe. Mit der Verschiebung könne nun sichergestellt werden, dass die Rechtsetzungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen werden und Wirtschaftsbeteiligte und Behörden Rechtssicherheit haben, um die nötigen Vorkehrungen treffen zu können.
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