Dienstag, 16. Juli 2024

Petition: 150.000 Menschen fordern Stopp von AVV RÜb

Berlin. (eb) Gegen die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geplante Änderung der Lebensmittelkontrollen formiert sich zunehmend Widerstand. Neben Verbraucherschützern, Amtstierärzten und Lebensmittelkontrolleuren haben nun schon mehr als 150.000 Bürger (m/w/d) mit einer Petition an die Bundesländer appelliert, den Reformentwurf von Bundesministerin Julia Klöckner (BMEL) abzulehnen. Der Bundesrat soll am 18. September über das Vorhaben abstimmen, dem zufolge die Lebensmittelbehörden künftig weniger Betriebskontrollen durchführen müssten als bisher. Die mehr als 150.000 Unterzeichner (m/w/d) der von der Verbraucherorganisation Foodwatch initiierten Petition fordern die Landesregierungen auf, die «Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung» (AVV RÜb) zu stoppen, welche die Reduktion der Lebensmittelkontrollen zur Folge hätte.

Der von Bundesministerin Julia Klöckner vorgelegte und vom Bundeskabinett bestätigte Entwurf zur Änderung der «Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung» (AVV RÜb) sieht vor, dass Lebensmittelbetriebe in Zukunft routinemäßig seltener kontrolliert werden müssten als nach der bislang geltenden Fassung der Vorschrift. Ausgerechnet für Risikobetriebe wären weniger Pflichtkontrollen vorgesehen als heute: Für ein Unternehmen aus der Kategorie des Wurstherstellers Wilke zum Beispiel nur noch vier statt bisher zwölf Termine im Jahr. Fleischbetriebe der höchsten Risikoklasse, für die bisher werktägliche Kontrollen vorgesehen sind, müssten die Ämter nur noch einmal pro Woche überprüfen. Für diese Hochrisikounternehmen fielen mit dem neuen Entwurf 200 Pflichtkontrollen im Jahr weg.

Neben Foodwatch fordern auch der Bundesverband der beamteten Tierärzte, der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands sowie der Verbraucherzentralen Bundesverband die Länder auf, den Entwurf der Ministerin im Bundesrat abzulehnen. Kritiker monieren, dass Julia Klöckner und das BMEL den Reformentwurf als eine Stärkung der Lebensmittelüberwachung darstellen, weil im Gegenzug zur Reduktion der vorgeschriebenen Pflichtkontrollen zusätzliche anlassbezogene Kontrollen stattfinden sollen. Doch ist es schon heute der Fall, dass die Lebensmittelbehörden bei einem konkreten Anlass zusätzliche Überprüfungen in den Unternehmen durchführen. Zudem enthält der Klöckner-Entwurf keinerlei konkrete Vorgabe für eine Verpflichtung der Ämter auf eine bestimmte Zahl dieser zusätzlichen Kontrollen. Damit steht unter dem Strich eine deutliche Verringerung der geplanten Kontrolltermine, vor allem bei Risikobetrieben (… die auch jetzt in der Pandemie kein gutes Beispiel abgeben).

Weil die meisten Lebensmittelämter unterbesetzt sind, wird schon jetzt in keinem einzigen Bundesland die vorgeschriebene Zahl an Routinekontrollen erreicht. Jede dritte nach der aktuellen AVV RÜb vorgesehene Routinekontrolle fällt aus – siehe «Senatorin bestätigt Foodwatch-Studie» von Dezember 2019.

Ein Rechtsgutachten unterstreicht die Feststellung, die Neufassung der AVV RÜb bedeute eine gravierende Schwächung der Lebensmittelüberwachung in Deutschland: «Die Neuregelung würde im Gegensatz zu den Bekundungen der Bundesregierung aller Voraussicht nach zu einer deutlichen Reduzierung der Gesamtzahl an Kontrollen führen», schreibt Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Trier, in seiner Analyse des Klöckner-Entwurfs. Angesichts der «massiven Absenkung der Kontrolldichte bei den Regelkontrollen» sei auch «nicht erkennbar, worin eine stärkere Fokussierung auf neuralgische Punkte liegen könnte». Den öffentlich genannten Zielen werde der Reformentwurf daher «in keiner Weise gerecht», urteilt der Rechtsgutachter Prof. Dr. Ekkehard Hofmann.