Göppingen. (gp) Wie das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts Göppingen mitteilt, wurde die auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossene landwirtschaftliche Bäckerei im Mittleren Filstal am 19. Juni 2020 auf Antrag der Verantwortlichen abgenommen. Das Lebensmittelunternehmen konnte wiedereröffnen.
Gemäß Mitteilung vom 10. Juni, hier nachzulesen mit Datum vom 11. Juni 2020, hat das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts am 09. Juni 2020 gegen 20:00 Uhr die landwirtschaftliche Bäckerei im Mittleren Filstal überprüft. Sie wurde wegen gravierender Hygieneverstöße umgehend geschlossen. Auf Antrag der Verantwortlichen wurde inzwischen am 19. Juni 2020 eine Abnahmekontrolle durchgeführt. Dabei waren die vorherigen Hygienemängel nahezu vollumfänglich behoben und die Behebung von einer verbliebenen Kleinigkeit wurde zugesichert. Somit wurde noch vor Ort die Wiedereröffnung behördlich erlaubt und die Schließungsanordnung für erledigt erklärt.
Nach aktuellsten Erkenntnissen lässt das Lebensmittelunternehmen unter anderem auch die beabsichtigte Veröffentlichung der Hygieneverstöße auf den Internerseiten des Landratsamts mit verwaltungsgerichtlichem Eilrechtsschutz überprüfen. Bis zur Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Stuttgart wird das Landratsamt den Fall nicht veröffentlichen. Erfahrungsgemäß kann bei derartigen Verfahren mit einer Entscheidung innerhalb von wenigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten gerechnet werden.
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