Hamburg. (ag / kp) Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Heinz Bräuer GmbH + Co. KG mit Sitz in Hamburg-Rothenburgsort, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragene Heinz Bräuer Verwaltungsgesellschaft, diese vertreten durch den Geschäftsführer Svend Wöhr, und der im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel eingetragenen Consilia Management GmbH + Co. KG (ehemals: Bartels-Langness Management GmbH + Co. KG) in Lütjenburg, diese vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter, die Consilia Geschäftsführungs GmbH (ehemals: Bela Geschäftsführungs GmbH) und Carl-Dietrich Gless, hat am 24. April 2020 das Amtsgericht Hamburg den Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Kanzlei BRL Boege Rohde Luebbehuesen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Filialist unter dem Marktauftritt Dat Backhus zählt aktuell 119 Filialen und rund 1.300 Mitarbeitende. Nach dem Schrecken vom Freitag und einem sorgenvollen Wochenende neigten die am Montag zum vorsichtigen Aufatmen, denn Rechtsanwalt Denkhaus sieht realistische Chancen für den Erhalt und die Sanierung des Traditionsunternehmens. «Die Ausgangslage für eine Sanierung ist sehr gut und der Geschäftsbetrieb kann, soweit es die Corona-Einschränkungen erlauben, uneingeschränkt fortgesetzt werden.» Denkhaus bittet dabei um Unterstützung: «Das für das Unternehmen so wichtige Café-Geschäft liegt im Moment komplett brach. Der Verkauf von Backwaren findet aber statt. Daher bitte ich die Kunden, dem Unternehmen die Treue zu halten.»
Der vorläufige Insolvenzverwalter machte deutlich, dass er gemeinsam mit der Geschäftsführung darum kämpfe, möglichst viele der aktuell 119 Filialen und mit diesen auch möglichst viele Arbeitsplätze erhalten zu können. Auch seien die Sanierungsaussichten in gewissem Maße davon abhängig, wann das Café-Geschäft in den Filialen wieder beginnen könne.
Das Unternehmen hatte mit Unterstützung der Sozietät Johlke die Insolvenzantragstellung und die Vorfinanzierung des Insolvenzgelds für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens bereits vorbereitet, um so zeitnah wie möglich die Löhne und Gehälter für den Monat April auszahlen zu können. Hintergrund: Insolvenzgeld bezahlt die Bundesagentur für Arbeit aus rechtlichen Gründen erst nach Eröffnung des Verfahrens oder bei Abweisung des Antrags auf Eröffnung. Ohne eine Vorfinanzierung müssten Mitarbeiter somit bis zu drei Monate auf Entgeltzahlungen warten. Da dies unzumutbar für sie wäre, ist eine Vorfinanzierung für erfahrene Sanierungsexperten ein Routine-Vorgang.
Das vorläufige Insolvenzverfahren werden die Geschäftsführung und Rechtsanwalt Denkhaus im engen Schulterschluss mit allen beteiligten Gruppen durchführen. Dazu wurde bereits ein Gläubigerausschuss gebildet, dem Vertreter des Betriebsrats, der Vermieter, der Großgläubiger sowie der Bundesagentur für Arbeit angehören. «Wir wollen schnell und erfolgreich handeln. Dazu müssen alle Beteiligte am selben Strang in dieselbe Richtung ziehen» (Foto: pixabay.com).
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