Frankfurt. (kfw) Mit dem KfW-Schnellkredit ist ab sofort ein weiterer wichtiger Baustein des umfassenden Schutzschirms der Bundesregierung für den Mittelstand aktiviert. Nach dem Beschluss des Programms am 06. April und der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission vom 11. April wurden in kürzester Zeit die notwendigen Schritte zur Umsetzung des KfW-Schnellkredits bei der KfW und den Hausbanken geschaffen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: «Mit dem KfW-Schnellkredit stellen wir unseren vielen mittelständischen Unternehmen jetzt schnell die so dringend benötigte Liquidität bereit. Mit der Übernahme von 100 Prozent der Kreditrisiken und einer Laufzeit von 10 Jahren helfen wir unbürokratisch und verlässlich. Denn wir müssen unseren Mittelstand mit aller Kraft unterstützen, um als Wirtschaft insgesamt nach der Krise wieder durchstarten zu können. Der Mittelstand steht für 99,5 Prozent aller Unternehmen in Deutschland, für 60 Prozent aller Arbeitsplätze und 80 Prozent aller Ausbildungsplätze.»
Bundesfinanzminister Olaf Scholz: «Die Bundesregierung tut alles, damit unser Land gut durch die Corona-Krise kommt. Mit einem beispiellosen Hilfspaket sorgen wir dafür, dass kleine, mittlere und auch große Unternehmen die schwierigen Zeiten überbrücken und danach voll durchstarten können. Entscheidend ist, dass die Hilfe auch sehr zügig ankommt. Genau das stellen wir mit dem KfW-Schnellkredit sicher, der ab sofort beantragt werden kann. Der Bund sichert diese Schnellkredite zu 100 Prozent ab, die Hausbanken tragen kein eigenes Risiko. Damit ist sichergestellt, dass das Geld schnell da ankommt, wo es besonders dringend gebraucht wird.»
KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig: «Mit dem KfW-Schnellkredit wurde im Rahmen der Corona-Hilfe eine weitere wichtige Maßnahme umgesetzt, die besonders auf Firmen und Betriebe ab 10 Mitarbeiter zugeschnitten ist. Durch die Beantragungen bei der Hausbank ohne weitere Risikoprüfung erreicht die Hilfe schnell die Unternehmen und hilft so mit, die schweren Auswirkungen der Corona-Pandemie zu lindern.»
Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:
Unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat, sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen, soll ein «Schnellkredit» mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
- Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 01. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
- Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 Prozent des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
- Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Auf Wunsch bis zu 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn, um die kurzfristige Belastung zu senken.
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Darüber hinaus gibt es Verbesserungen beim bereits bestehenden KfW-Sonderprogramm. Diese bestehen in einer Verlängerung der Laufzeit von bis zu fünf auf bis zu sechs Jahre, für Kredite bis 800.000 Euro sogar bis zu 10 Jahre. Zudem wird für die Annahme einer positiven Fortführungsprognose darauf abgestellt, dass die Unternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufgewiesen haben.
WEITERE THEMEN AUS DIESER RUBRIK FÜR SIE:
- Insolvenzen pendeln sich im Juni auf Vor-Covid-Niveau ein
- BVE: Umsatzverlust und weniger Betriebe kennzeichnen das Jahr 2023
- Kartellrecht: Delivery Hero droht hohe Geldstrafe
- Hessen: Landtagsfraktionen verabschieden HLöG-Änderung
- Bayern: will Weihenstephan zu Exzellenzzentrum ausbauen
- «Digitaler Euro»: Modernisierung nicht immer willkommen
- EHI Institut: Täglich 100.000 unentdeckte Ladendiebstähle
- Casa della Piada: Fondo Italiano beteiligt sich an Bäckerei
- Geschwister Oetker: verzeichnen 2023 leichtes Umsatzplus
- Kartellamt verhängt Millionen-Geldbuße gegen FritzBox-Hersteller
- Rohlik Gruppe: erhält Kapital zur Beschleunigung der Expansion
- Bundesbank: Das Zahlungsverhalten in Deutschland 2023
- Umfrage: Warum in drei von vier Büros noch gefaxt wird
- Rewe: weiht modernstes Logistikzentrum in Magdeburg ein
- ADAC Berechnung: HVO100 macht Autofahren kaum teurer
- ZV: Halbherzige Bürokratieentlastung bedroht die Betriebe
- «Academia»: Schwarz Digits wirbt für mehr Datensouveränität
- So arbeiten Sie mit den Marvin E-Rechnungen
- Amazon: investiert 10 Milliarden Euro in Deutschland
- Oetker-Gruppe: erzielt 2023 Wachstum in allen Geschäftsbereichen