Berlin. (bmel) Auf dem Weg, den Nutri-Score als erweitertes Nährwertkennzeichen für Deutschland zulassen zu können, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen weiteren Schritt gemacht: Das BMEL hat die entsprechende Verordnung an die Europäischen Kommission zur Notifizierung gegeben. Die soll die Verwendung des Kennzeichens für in Deutschland in den Verkehr gebrachte Lebensmittel ermöglichen. Das europäische Notifizierungsverfahren wird voraussichtlich sechs Monate dauern. Anschließend wird die Verordnung dem Bundesrat zugeleitet. Sie soll noch dieses Jahr in Kraft treten.
Die nationale Einführung von erweiterten Nährwertkennzeichen ist nach geltendem EU-Recht dabei nur als eine staatliche Empfehlung möglich. Demgemäß gilt auch in Frankreich oder Belgien der Nutri-Score nicht verpflichtend, ebenso wenig wie etwa das Keyhole-System in Skandinavien oder das Batterie-Modell in Italien.
Gleichzeitig hat das BMEL auf seiner Internetseite als Hilfestellung für die Wirtschaft deutsche Übersetzungen der französischen Texte für das Registrierungsverfahren sowie die Verwendungsbedingungen für Nutri-Score veröffentlicht. Die Übersetzungen erleichtern es besonders kleinen und mittleren Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft, sich frühzeitig auf die Einführung des Nutri-Score vorzubereiten und am System teilzunehmen.
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