Tübingen. (tue) Als bundesweit erste Kommune erhebt die Universitätsstadt Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen: Ab Januar 2021 werden Einwegverpackungen und Einweggeschirr mit jeweils 50 Cent besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent. Zahlen müssen die Steuer die Händler, die zum Beispiel Take-away-Gerichte oder «Coffee to go» in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Das hat der Tübinger Gemeinderat in seiner Sitzung am 30. Januar 2020 beschlossen.
Von der Steuer ausgenommen sind Verpackungen, die der Verkäufer vollständig zurücknimmt und einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuführt. Ebenfalls ausgenommen sind Verpackungen, die auf Märkten, Festen und bei zeitlich befristeten Veranstaltungen ausgegeben werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Händler nicht an mehr als zehn Tagen im Jahr Speisen und Getränke im Rahmen solcher Veranstaltungen verkauft.
- Gemeinderatsvorlage und Satzungsstext (2020-01-31)
- Tübingen erhebt Steuern auf Einwegverpackungen (2018-12-29)
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