Dienstag, 16. Juli 2024

«Amerikaner»: Gebäck beschäftigt Staatsanwaltschaft

Mainz. (wib) Gehört Vollei in die Rührmasse für «Amerikaner» oder nicht? Diese Frage hat 2006 tatsächlich mehrere Verwaltungen, Ministerien und sogar die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Das berichtete dieser Tage Ullrich Galle, Bürgerbeauftragter in Rheinland-Pfalz, anlässlich der Vorstellung seines Jahresberichts 2006 in Mainz. Im konkreten Fall hatten Lebensmittelkontrolleure die Feingebäcke eines Bäckermeisters nahe Bad Kreuznach beanstandet. Dieser hatte eine Fertigmischung verwendet, die kein Volleipulver enthält und auch frisches Vollei nicht als zwingenden Rezeptbestandteil vorsieht. Das weiche erheblich von der allgemeinen Bäckerpraxis ab, echauffierte sich daraufhin das Landesuntersuchungsamt Koblenz. Die Kreisbehörde in Bad Kreuznach übergab den Fall der Staatsanwaltschaft. Die ermittelte wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz. Nach Auffassung der Behörden hätte der Bäcker seine «Amerikaner» bar jeden Volleis schließlich als solche kennzeichnen müssen. Die Staatsanwaltschaft wiederum teilte die behördliche Entrüstung nur bedingt – das Verfahren wurde eingestellt. Bürgerbeauftragter Galle: «Der Bäcker versteht die Welt nicht mehr – und auch ich nur bedingt».