Brüssel / BE. (eu) Die Europäische Kommission hat am 24. April eine neue Verordnung angenommen, um eine Obergrenze für die Verwendung von industriell hergestelltem Transfett in Lebensmitteln in der EU festzulegen. Ziel der Maßnahme ist es, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und den Europäern gesündere Lebensmittel zur Verfügung zu stellen. Im Laufe der Jahre haben eine Reihe von wissenschaftlichen Studien, darunter eine von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, betont, dass die Aufnahme von Transfett so gering wie möglich sein sollte, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Der jetzt festgelegte Höchstwert entspricht zwei Gramm industriell hergestellten Transfetten pro 100 Gramm Fett in Lebensmitteln für den Endverbraucher und Lebensmitteln für den Einzelhandel. Außerdem müssen die Unternehmen Angaben über die Mengen an Transfett in Lebensmitteln machen, die an andere Unternehmen geliefert werden, wenn der Grenzwert von zwei Gramm überschritten wird. Diese Verordnung gilt ab dem 02. April 2021. Weiterführende Informationen hat die Kommission auf dem Europa-Server bereitgestellt.
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