Isernhagen / Hannover. (ge) Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 wurde mit Paragraf 146b AO die Kassen-Nachschau neu in die Abgabenordnung aufgenommen. Die Kassen-Nachschau stellt eine weitere Maßnahme dar, das Entdeckungsrisiko für Manipulationen an Kassen zu erhöhen. Die Kassen-Nachschau ist anwendbar nach Ablauf des 31. Dezembers 2017.
Die Finanzverwaltung hat also seit dem 01. Januar 2018 die Möglichkeit, bargeldintensive Betriebe im Rahmen einer Kassen-Nachschau außerhalb einer regulären Außenprüfung zu kontrollieren. Über den Gesetzestext und die Gesetzesmaterialen hinaus gibt es derzeit kaum Informationen, wie die Kassen-Nachschau konkret durchgeführt wird.
Was die gesetzliche Änderung im Detail bedeutet wird in folgendem Video der DATEV e.G. einfach und prägnant erklärt: https://youtu.be/hngt7IHOj0k
Was die Kassen-Nachschau seit dem 01. Januar 2018 in der Praxis bedeutet, haben die Steuerberater der Gehrke Econ Gruppe in 25 Fragen und Antworten für Sie als Unternehmer zusammengefasst. Diese Unternehmer-Information und Hinweise zum Thema können Sie gern bei den Fachleute aus Isernhagen unter Michael.deBeer@gehrke-econ.de anfordern (Foto: Bildschirmfoto).
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