Dienstag, 16. Juli 2024

KMZ: über die Registrierkasse und Finanzverwaltung

Hechingen. (kmz) Im Rahmen eines Informationsabends der SPK Unternehmensberatung mit dem Titel «Digitalisierung 4.0 – So bucht man heute! Die Registrierkasse – Neuregelung 2017!» referiert Peter Kaierle, geschäftsführender Gesellschafter der KMZ Kassensystem GmbH, zum Thema «Die Registrierkasse und die Finanzverwaltung».

Am 13. Juli 2016 hat die Bundesregierung den Entwurf eines «Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen» beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass ab dem 01. Januar 2020 jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden muss. Für vorher angeschaffte, nicht-umrüstbare Systeme, die aber den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 entsprechen müssen, gibt es eine Übergangsregelung.

Sie dürfen noch bis Ende 2022 eingesetzt werden. Zudem gelten weiterhin die bisherigen steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen, die in zwei Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26. November 2010 (= Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften) und 01. Januar 2015 (GoBD = Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) festgelegt wurden.

Laut Schreiben vom 26. November 2010 muss ein Kassensystem alle Buchungsdaten im Detail sowie weitere Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen und diese mindestens zehn Jahre archivieren. Steuerlich relevant sind danach: Journal-, Auswertungs-, Programmierungs- und Stammdatenänderungsdaten. Die Übergangsfrist, in der nicht-umrüstbare Systeme noch genutzt werden dürfen, läuft am 31. Dezember 2016 aus.

Neben Hintergrundinformationen zu den ab 2017 gültigen Gesetzgebungen zu Registrierkassen wird Peter Kaierle die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantworten. Welche Auflagen muss mein Kassensystem in jedem Fall erfüllen? Ab wann gelten diese? Wenn ich heute eine Kasse gemäß dem Erlass von 2010 kaufe, muss ich dann schon bis zum 01. Januar 2020 wieder eine neue Kasse gemäß den dann verschärften Vorschriften anschaffen? Neben Antworten auf diese und weitere Fragen wird Kaierle auch über die Anforderungen des Finanzamts an Kassensysteme, juristische Themen, Kassen-Nachschau sowie weitere technische Details berichten.

Für alle, die sich derzeit noch nicht ausreichend informiert fühlen, ist der Termin am 15. November in Friedrichshafen am Bodensee eine gute Gelegenheit, alle offenen Fragen an den Experten zu stellen. Weitere Details gibt es auf der Webseite des Veranstalters.