Berlin. (bmel) Nach mehrjährigen Beratungen haben die Botschafter der Mitgliedstaaten einer neuen «EU-Kontrollverordnung» zugestimmt. Die neue Vorschrift legt die grundsätzlichen Anforderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen innerhalb der Europäischen Union für alle Mitgliedsstaaten verbindlich fest, schreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
«Mit der neuen Verordnung verbessern wir EU-weit die Lebensmittelsicherheit und rücken den Schutz vor Lebensmittelbetrug stärker in den Fokus», sagt Bundesminister Christian Schmidt in der Mitteilung. «Wir schaffen den Rahmen für amtliche Kontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette. Mit der überarbeiteten Kontrollverordnung wird es auch zu Verbesserungen beim Tierschutz kommen, wofür sich Deutschland in den Verhandlungen stets ausgesprochen hat. So können Verfahren zur Bewertung und Steigerung des Tierschutzniveaus europaweit einheitlich entwickelt und angewendet werden».
Die neue «EU-Kontrollverordnung» hat zum Ziel, die Anforderungen an Lebensmittelkontrolleure innerhalb der EU zu vereinheitlichen und die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten weiter zu verbessern. Sie löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ab. Vor Inkrafttreten der neuen Kontrollverordnung ist noch die Zustimmung des Europäischen Parlamentes und des Agrarrats erforderlich (Foto: pixabay.com).
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