Isernhagen / Hannover. (ge) Das Bundesfinanzministerium plant mit einem neuen Gesetz, Manipulationen an Kassen künftig wirksamer zu bekämpfen. Damit soll die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen, zum Beispiel Kassenaufzeichnungen, sichergestellt und Manipulationen ein Riegel vorgeschoben werden. Die Maßnahmen bestehen im Wesentlichen aus drei Komponenten:
- Verpflichtender Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems,
- Einführung einer Kassen-Nachschau,
- Sanktionierung von Verstößen.
Elektronische Aufzeichnungssysteme sollen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Dadurch soll jede digitale Aufzeichnung (zum Beispiel Geschäftsvorfall oder Trainingsbuchung) protokolliert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung bestimmen und zertifizieren.
Zudem soll eine Kassen-Nachschau eingeführt werden. Diese kann während der üblichen Geschäftszeiten (in der Gastronomie also auch abends) unangekündigt erfolgen und stellt ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung dar.
Werden Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen festgestellt, sollen diese als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 € geahndet werden können, unabhängig davon, ob ein steuerlicher Schaden entstanden ist oder nicht. Bereits jetzt hagelt es Kritik an dem Entwurf. Es bleibt also abzuwarten, in welcher Form das Gesetz letztendlich umgesetzt wird.
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