Dienstag, 16. Juli 2024
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Zu Ostern: Wissenswertes rund ums Ei

Berlin. (bmel) Eier gehören traditionell zum Osterfest – sie werden gekocht und eingefärbt verschenkt und symbolisieren neues Leben. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat vor dem Osterfest interessante Fakten rund ums Ei zusammengestellt.

Erzeugung

878.000 Tonnen Eier wurden im Jahr 2015 in Deutschland produziert, rechnet man Bruteier ein. Die vorläufige Versorgungsbilanz der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) weist für 2015 eine verwendbare Erzeugung von mehr als 14 Milliarden Eiern (plus 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr) aus. Im Jahr 2015 importierte Deutschland 458.000 Tonnen Eier und damit rund 56 Prozent mehr als noch im Jahr 2000 (293.000 Tonnen). Auch der Export hat steigende Tendenz: Während im Jahr 2000 noch 72.000 Tonnen exportiert wurden, gingen im Jahr 2015 etwa 175.000 Tonnen Eier ins Ausland. Das entspricht einer Steigerung von mehr als 140 Prozent.

Verbrauch

233 Eier hat jeder Bundesbürger durchschnittlich im Jahr 2015 gegessen, das sind immerhin 14,4 Kilogramm. Insgesamt haben die Deutschen im vergangenen Kalenderjahr fast 19 Milliarden Eier verbraucht, mit einem Gesamtgewicht von 1.233.000 Tonnen. Rund die Hälfte davon waren Schaleneier, die in Privathaushalten verbraucht wurden. Am häufigsten werden in Deutschland Eier aus Bodenhaltung gekauft (rund 61 Prozent der Haushaltskäufe), danach folgen Eier aus Freilandhaltung mit rund 26 Prozent und Eier aus ökologischer Erzeugung mit rund zwölf Prozent. Eier aus Kleingruppenhaltung spielen inzwischen keine nennenswerte Rolle mehr: Der Einkauf ist im Jahr 2015 im Vergleich zu 2010 um 80 Prozent gesunken. Gleichzeitig ist der Einkauf von Eiern aus ökologischer Erzeugung um etwa 65 Prozent gestiegen.

Speziell zu Ostern

Im Ostermonat werden pro Haushalt zwei bis drei Eier mehr gekauft. Bunte Eier werden inzwischen das ganze Jahr über angeboten. Im Ostermonat nimmt auch hier der Konsum zu. So werden ein bis zwei Eier mehr konsumiert (diese sind in den oben genannten zwei bis drei Eiern enthalten, so dass rund 50 Prozent des Mehrkonsums auf bunte Eier entfallen).

Kennzeichnung

Die Kennzeichnung von Eiern in der Schale ist EU-weit einheitlich in den Vermarktungsnormen für Eier geregelt. Diese Vermarktungsnormen gelten für unverarbeitete Eier, jedoch nicht für gekochte und gefärbte Eier. So muss jedes unverarbeitete Ei auf der Schale den Erzeugercode mit der Haltungsform tragen. Auf der Verpackung oder – bei lose abgegebenen Eiern – in unmittelbarer Nähe der Ware müssen Angaben zur Güte- und Gewichtsklasse sowie die Betriebsnummer zu finden sein.

Ausführliche Informationen zur Kennzeichnung von Schaleneiern gibt es hier.

Bei gekochten und gefärbten Eiern handelt es sich hingegen um verarbeitete Lebensmittel in Fertigpackungen. Sie müssen gemäß dem allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrecht gekennzeichnet sein, das heißt auf der Verpackung müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Verkehrsbezeichnung
  • Stückzahl der in der Verpackung enthaltenen Eier
  • Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers
  • Mindesthaltbarkeits- respektive Verbrauchsdatum
  • gegebenenfalls das Verzeichnis der Zutaten
  • der Hinweis: «mit Farbstoff»
  • Gewichtsangabe
  • Grundpreis

Gefärbte Eier müssen mit dem Hinweis «mit Farbstoff» gekennzeichnet werden. Wichtig: Zum Färben oder Bemalen der Schale sind nur die in der Zusatzstoff- Zulassungsverordnung genannten Farben zugelassen.

Für lose Ware gelten die Kennzeichnungsvorgaben nach allgemeinem Lebensmittelkennzeichnungsrecht bisher nicht. Seit dem 13. Dezember 2014 ist nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (sog. Lebensmittel-Informationsverordnung) jedoch die Allergenkennzeichnung für lose Ware obligatorisch. Das heißt, wenn in einem Lebensmittel (zum Beispiel Kuchen in der Bäckertheke) Eier verarbeitet wurden, müssen diese auch gekennzeichnet werden.

Lebensmittel, die Eier oder Eiprodukte als Zutaten enthalten, brauchen nicht mit dem für Schaleneier verpflichtenden Erzeugercode gekennzeichnet zu werden. Entsprechend ist die Angabe der Haltungsform der Legehennen nicht verpflichtend. Auf freiwilliger Basis ist es den Unternehmen jedoch heute schon möglich, die Haltungsform der Legehennen auf eihaltigen Lebensmitteln anzugeben. Entsprechende Produkte sind auf dem Markt auch erhältlich. Der Handel hat sich in weiten Teilen dazu verpflichtet, dass die in Eigenmarken verarbeiteten Eier ausschließlich aus Boden-, Freiland- oder Ökohaltungen stammen.

Haltbarkeit und Tipps zum Eierkauf

Eine Sammlung an Verbrauchertipps rund um das (Oster-) Ei hält die Website der Initiative Zu gut für die Tonne! bereit. Dort werden Fragen zur Haltbarkeit von rohen und gekochten Eier beantwortet, es gibt Tipps, wie man den Frischegrad von Eiern erkennt, und Reste-Rezepte für übrig gebliebene Eier.