Dienstag, 16. Juli 2024
20160225-KV-AUSTRIA

Atempause: Ströck und Mann zahlen weiter nach Gewerbe-Kollektivvertrag

Wien / AT. (div) Seit ungefähr drei Jahren üben die alpenländischen Gewerkschaften GPA-djp und Pro-GE Druck aus auf die Bäckereien Ströck-Brot und Der Mann wegen der Entlohnung der Beschäftigten (siehe WebBaecker 07/2013). Kurz gefasst geht es darum, dass beide Unternehmen nach Ansicht der Gewerkschaften zu groß seien, um sich noch am Gewerbe-Kollektivvertrag orientieren zu dürfen. Löhne und Gehälter müssten ob der Betriebsgröße nach dem Großbäcker-Kollektivvertrag gezahlt werden.

Wie die alpenländischen Medien jetzt schreiben, hat das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) der Republik Österreich das Ansinnen von GPA-djp und Pro-GE zurückgewiesen. Dorthin war es gelangt, nachdem selbst auf Ebene der Bundeswirtschaftskammer (WKO) kein Konsens hatte erzielt werden können. Können sich Institutionen nicht einigen, fungiert in Österreich das BMWFW als Aufsichtsbehörde.

Gleichlautende Formulierung in allen alpenländischen Medien: Im Fall der Ströck Logistik GmbH und der K. Mann Logistik GmbH hat das BMWFW die Anträge der Gewerkschaft als unzulässig zurückgewiesen. Die Anträge auf Umstufung der Ströck Brot GmbH, der Ströck Bio-Brot Produktions GmbH und der Kurt Mann Bäckerei + Konditorei GmbH + Co. KG wurden als unbegründet abgewiesen.

Grundlage für die Entscheidung soll ein umfangreiches gewerbetechnisches Gutachten sein, das das BMWFW in Auftrag gegeben hatte. Nun hatte im Vorfeld aber auch die Industriesparte in der WKO ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu einem anderen Schluss gekommen war. Es liegt wohl auf der Hand, dass die Gewerkschaften GPA-djp und Pro-GE die BMWFW-Entscheidung vor dem österreichischen Verwaltungsgericht anfechten werden. Wie der «Standard» berichtet, wollen GPA-djp und Pro-GE die Angelegenheit nötigenfalls sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof tragen (Bild: pixabay.com).