Berlin. (hde) Viele Einzelhandelsunternehmen spenden regelmäßig für wohltätige Zwecke. Gerade auch in der derzeit bestehenden Flüchtlingskrise tun sie dies unter anderem mit Sachspenden. Nach aktuellem Stand der Gesetze verursacht dieses soziale Engagement allerdings Umsatzsteuerzahlungen. «Die Unternehmen müssen für ihre Sachspenden Umsatzsteuer zahlen, ohne Geld für die Ware erhalten zu haben. Das behindert die große Hilfsbereitschaft der Wirtschaft», sagt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE).
Für die Unternehmen habe das die absurde Folge, dass es umsatzsteuerlich sinnvoller ist, nicht mehr benötigte Gegenstände, wie etwa nicht mehr zum Verkauf vorgesehene Waren, zu entsorgen, statt sie zu spenden. Im Bereich von Lebensmittelspenden hilft die Finanzverwaltung zwar mit einer Billigkeitsregelung. Sie gilt allerdings nur bei Abgabe kurz vor dem Verfallsdatum, so dass ein Umsatzsteuerrestrisiko verbleibt.
Überhaupt nicht gilt die Billigkeitsregelung für die in der aktuellen Flüchtlingskrise besonders gefragten Sachspenden aus dem Nichtlebensmittelbereich. «Der Gesetzgeber sollte Sachspenden generell von der Umsatzsteuer freistellen. Hilfsbereitschaft darf nicht finanziell bestraft werden», sagt Genth. Die Bundesregierung solle sich auch auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Mehrwertsteuerregelungen entsprechend geändert werden.
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