Dienstag, 16. Juli 2024

Smart Meter + Co.: Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Berlin. (hde / bmwi / lb) Das in dieser Woche von der Bundesregierung im Kabinett beschlossene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende minimiert die Kostenbelastung für den Handel und die Verbraucher bei der Einführung intelligenter Energie-Messsysteme, schreibt der Handelsverband Deutschland (HDE).

«Ob intelligente Messsysteme am Ende tatsächlich zu Effizienzgewinnen führen, wird von der sinnvollen Nutzung der Daten abhängen», sagt HDE-Experte Lars Reimann. Angesichts des noch nicht erwiesenen Mehrwerts sei es gut, dass die Kosten für ein intelligentes Messsystem gedeckelt würden. In der Praxis sei die Messtechnologie allerdings derzeit nicht zum von der Politik angedachten Preis zu haben. Die Kostendeckelung für den Messstellenbetrieb von 100 Euro brutto pro Jahr sei sehr ambitioniert. Deshalb sei zu befürchten, dass die Messstellenbetreiber versuchen werden, die Mehrkosten an anderer Stelle aufzuschlagen. Darauf müsse die Bundesnetzagentur verstärkt achten.

Reimann: «Auch ohne Einbauverpflichtung nutzt der Handel schon heute der Handel intelligente Zähler. Denn sie sind absolut notwendige Grundlage für ein energiesparendes Energiemanagement». Daher sei der Handel oftmals selbständiger Messstellenbetreiber. Diese Rolle müsse auch künftig möglich sein, weshalb er vom grundzuständigen Messstellenbetreiber nicht aus seiner Rolle gedrängt werden dürfe. Denn nur so könnten die Unternehmen Daten aus allen Regionen Deutschlands zur gleichen Zeit und im gleichen Format erhalten. Das sei Grundvoraussetzung für eine Vergleichbarkeit der Filialen.

BMWI zur Digitalisierung der Energiewende 2.0

In dieser Woche hat das Bundeskabinett weitreichende energiepolitische Beschlüsse gefasst. Das oben vom HDE erwähnte Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (PDF) soll einen zusätzlichen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung des Strommarktes setzen. Es schafft die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung des Stromsektors, ohne die wichtige Elemente eines «Strommarkts 2.0», wie zum Beispiel Lastmanagement oder die sichere Systemintegration einer Vielzahl dezentraler erneuerbarer Erzeugungsanlagen, nicht zu realisieren sind. Smarte Technologien tragen damit maßgeblich dazu bei, die Stromversorgung flexibler, sicherer und effizienter zu machen. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass der Nutzen für die Stromverbraucher die Kosten überwiegt. In diesem Sinn sollen sogenannte Smart Meter nur dort verpflichtend eingeführt werden, wo ein entsprechender Energieeffizienz-, System- oder Netznutzen entsteht. Daneben werden die Mehrkosten durch die Vorgabe strikter Preisobergrenzen begrenzt.

Kurios ist, dass bislang kaum ein Endverbraucher mit dem «Smart Meter» etwas anzufangen weiß. Obwohl sie als ein zentraler Baustein der Energiewende gelten, kennen neun von zehn Deutschen «Smart Meter» (noch) nicht. Das geht aus einer repräsentativen YouGov-Umfrage unter 2.000 Bundesbürgern im Auftrag des Energie- und IT-Unternehmens LichtBlick hervor.

Dem Datenschutz kommt in Anbetracht des umfangreichen Datenaustauschs beim Einsatz digitaler Messsysteme eine entscheidende Rolle zu. Das Gesetz regelt deshalb abschließend, wer welche Daten erheben und zu welchem Zweck verwenden darf. Durch verbindliche Schutzprofile und Technische Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden daneben hohe technische Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit für «Smart Meter» gestellt.

Ergänzende Informationen zum Strommarktgesetz und zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende gibt es unter folgenden Adressen:

  • Überblickspapier mit Informationen zum heutigen Energiekabinett (PDF: 69 KB)
  • Smart Metering – Datenschutz und Datensicherheit auf höchstem Niveau (PDF: 69,8 KB)

YouGov-Umfrage zur Digitalisierung der Energiewende 2.0

60 Prozent der Deutschen sprechen sich gegen den Zwangseinbau intelligenter Stromzähler aus. Und nur jeder Dritte ist der Meinung, dass er mit einem sogenannten «Smart Meter» seine Energiekosten senken kann. Das geht aus einer repräsentativen YouGov-Umfrage unter 2.000 Bundesbürgern im Auftrag des Energie- und IT-Unternehmens LichtBlick hervor.

Damit erhalten die Pläne der Bundesregierung, Stromkunden in Zukunft zum Einbau von Smart Metern zu verpflichten, einen erheblichen Dämpfer. Die Ergebnisse der Umfrage sind vor dem Kabinettsbeschluss zum Digitalisierung-Gesetz veröffentlicht worden. Änderungen in der Gesetzes-Vorlage nicht ausgeschlossen.

Laut der LichtBlick-Umfrage können zudem 90 Prozent der Deutschen mit dem Begriff «Smart Meter» nichts anfangen, wenn er nicht erläutert wird.

«Die Verbraucher haben zu Recht erhebliche Zweifel, ob ihnen intelligente Zähler helfen, Strom und Geld zu sparen. Es ist deshalb kein Wunder, dass eine große Mehrheit den Regierungsplänen mit Skepsis begegnet», sagt Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft von LichtBlick.

Ab 2017 will die Bundesregierung Stromkunden mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr schrittweise zum Einbau intelligenter Zähler verpflichten. Diese Regelung betrifft zunächst kleine und mittelständische Unternehmen sowie Haushalte mit einem überdurchschnittlichen Stromkonsum. Ab 2020 können auch Verbraucher mit einem durchschnittlichen oder geringen Verbrauch unter 6.000 Kilowattstunden von der Regelung betroffen sein. Denn laut Gesetz kann dann der örtliche Messstellen-Betreiber, in der Regel das lokale Stromnetz-Unternehmen, die Haushalte zum kostenpflichtigen Einbau eines Smart Meters verpflichten.

Nach den Regierungsplänen werden Smart Meter für Haushalte zusätzlich zwischen 20 und 60 Euro pro Jahr kosten. 57 Prozent der Befragten lehnen diese Mehrbelastung ab. 37 Prozent würden sie akzeptieren – allerdings mehrheitlich (30 Prozent) nur dann, wenn sie gleichzeitig Geld beim Stromverbrauch sparen.

«Smart Meter sind ein zentraler Baustein der Energiewende. Allerdings wäre es klüger, sie nur dort zu installieren, wo Verbraucher von ihrem Einsatz profitieren und Energieunternehmen sie im Rahmen von Geschäftsmodellen ohnehin anbieten. Das ist bei dem von der Regierung geplanten Zwangsrollout nur selten der Fall», sagt Gero Lücking. Wie mittlerweile bekannt ist, geht das gerade beschlossene Gesetz in genau diese erfreulichere Richtung.