Mannheim. (bgn) Bundesweit berichten die Medien nahezu täglich von Raubüberfällen auf Bäckereien. Während die Unternehmen wirtschaftlicher Schaden trifft, erleidet das Verkaufspersonal oftmals seelische Verletzungen. Was oft nicht bekannt ist: Überfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg können als Arbeitsunfälle anerkannt werden.
Schnelle Meldung, schnelle Hilfe
Um langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen sollten seelische Verletzungen, die durch einen Überfall entstanden sind, so schnell wie möglich medizinisch abgeklärt, betreut und gegebenenfalls behandelt werden. Dafür ist es wichtig, dass sich Überfallopfer umgehend bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft melden. In den sieben über Deutschland verteilten Bezirksverwaltungen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) gibt es spezielle Ansprechpartner, die sich um Menschen mit einem überfallbedingten psychischen Trauma kümmern und einen schnellen Kontakt zu einem Therapeuten herstellen. Denn: Je schneller ein Überfallopfer betreut wird, desto besser lässt sich eine Traumatisierung verhindern. Beginnt die Behandlung mit zeitlicher Verzögerung, dann ist sie meist schwieriger und langwieriger.
Überfällen vorbeugen
Vorsorge zu treffen ist der erste Schritt Überfälle zu verhindern. Schwachstellen im Betrieb zu analysieren und Abhilfe zu schaffen wird im Fall der Fälle auch den möglichen Schaden begrenzen. Technische und bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich sind am wirksamsten und deshalb eine Grundvoraussetzung neben organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. So erhöhen zum Beispiel ungesicherte Türen und unzureichende Beleuchtung das Überfallrisiko deutlich. Sind die baulichen und technischen Maßnahmen umgesetzt, folgen organisatorische. Eine wesentliche Fragen dabei: Wer kann im Notfall helfen oder wie kann schnellstmöglich Hilfe sichergestellt werden?
Überfälle sicher überstehen
Bei einem Überfall stehen alle unter Stress – Opfer und Täter. Die Situation kann eskalieren. Damit das nicht passiert, ist es für Opfer wichtig, sich während des Überfalls richtig zu verhalten. Notfallregel Nummer 1: Ruhe bewahren. Weil schon die Ruhe zu bewahren nicht einfach ist, sollte das Verhalten für diese Notsituation vorher geübt werden. Anleitung dazu gibt das BGN-Seminar «Gewaltprävention – Mehr Sicherheit durch Handlungskompetenz in Krisensituationen». In Vortrag und Rollenspiel erlernen die Teilnehmer Gewaltsituationen mit Hilfe organisatorischer und technischer Maßnahmen vorzubeugen, das richtige Verhalten in der Krisensituation sowie präventive Planung bei der Opferbetreuung.
Weitere Informationen: gibt es in der Arbeitssicherheitsinformation «Gewalt- und Extremereignisse am Arbeitsplatz» der BGN (ASi 9.02) sowie im BGN-Medienpaket «Überfällen vorbeugen – Überfälle sicher überstehen».
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