DAS WAREN DIE THEMEN IM WEBBÄCKER NEWSLETTER FÜR DIE 01. KALENDERWOCHE 2004:


BRANCHE:
01. Weihnachtsgebäck für Kabul: «Wichtige Brücke in die Heimat»

THEMA DER WOCHE: Handwerksrecht
02. Neuregelungen in Kraft getreten

ALLGEMEINES
03. Steuerreform 2004: Wichtiges im Überblick
04. KfW + Bund: Strukturfonds für schwache Regionen aufgestockt

BUCH- / SURFTIPPS:
05. GfK: Weihnachten ließ Verbraucher kalt
06. BGN: Praxisgebühr nach Arbeitsunfall entfällt
07. Handbuch Ausbildung: Ratgeber für Betriebe, Azubis und Lehrer

REZEPT DER WOCHE:
08. Kürbiskernbrot mit Eibutter und Kräuterquark / CMA


BRANCHE


01. Weihnachtsgebäck für Kabul: «Wichtige Brücke in die Heimat»
Kabul. (29.12. / eg2) «Unser Weihnachtsmarkt am Heiligabend war ein großer Erfolg. Ein Blick in die zufriedenen Gesichter meiner Kameraden hat mir gezeigt, dass Deutschlands Bäcker den Soldaten hier vor Ort eine große Freude gemacht haben», sagt Oberleutnant Jan Hausch vom Einsatzgeschwaders 2 der Deutschen Luftwaffe, das derzeit am Kabul International Airport stationiert ist. Knapp drei Tonnen Weihnachtsgebäck waren binnen kürzester Zeit zusammengekommen, nachdem das Einsatzgeschwader einen Aufruf im WebBäcker abgesetzt hatte: «Gesucht: Weihnachtsgebäck für die Soldaten in Kabul» hieß es da im Online-Infodienst, verbunden mit der Bitte, das friedliche Engagement des Einsatzgeschwaders 2 der Deutschen Luftwaffe in Afghanistan mit Sachspenden für den Heiligen Abend am Kabul International Airport zu unterstützen. Womit keiner gerechnet hatte: Deutschlands Bäcker ließen sich nicht lange bitten. Lesen Sie «Weihnachtsgebäck für Kabul: Wichtige Brücke in die Heimat» (drei Seiten, vier Abbildungen, 236 KB) unter
Info: http://www.webbaecker.de/r_branche/2004/0104EG2.PDF


THEMA DER WOCHE: Handwerksrecht


02. Neuregelungen in Kraft getreten
Berlin. (02.01. / bmwa) Zwei Gesetze zur Reform des Handwerksrechts wurden noch in den letzten Dezembertagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Das Dritte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften sowie das Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen. Beide Novellen sind damit zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Die Neuregelung des Handwerksrechts enthält folgende Kernelemente:

• Der Meisterzwang wird auf 41 zulassungspflichtige Handwerke beschränkt. Alle übrigen 53 Handwerke sind zukünftig zulassungsfrei. Ihre selbständige Ausübung setzt keinen Befähigungsnachweis voraus. 
• Bis auf wenige Ausnahmen (sechs Berufe) können sich erfahrene Gesellen in Zukunft auch in den zulassungspflichtigen Handwerken selbständig machen, wenn sie sechs Jahre praktische Tätigkeit in dem Handwerk vorweisen können, davon vier Jahre in leitender Position.
• Das Inhaberprinzip wird abgeschafft. Betriebe, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben, können jetzt auch von allen Einzelunternehmern oder Personengesellschaften geführt werden, die einen Meister als Betriebsleiter einstellen.
• Für Ingenieure, Hochschulabsolventen und staatlich geprüfte Techniker wird der Zugang zum Handwerk erleichtert.
• Neuen Handwerksunternehmen wird in den ersten vier Jahren nach der Existenzgründung eine abgestufte Befreiung von den Kammerbeiträgen gewährt.
• Mit der so genannten kleinen Handwerksrechtsnovelle wird die selbständige Ausführung einfacher handwerklicher Tätigkeiten erleichtert. Nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung unterliegen bereits nach derzeitiger Rechtslage Tätigkeiten, die innerhalb von 2 bis 3 Monaten erlernt werden können, nicht dem Meisterzwang. Dies wird jetzt in der Handwerksordnung ausdrücklich geregelt. Allerdings dürfen einfache Tätigkeiten nicht so kumuliert werden, dass sie einen wesentlichen Teil eines Handwerks ausmachen.
• Das Handwerksrecht wird an die Erfordernisse der Europäischen Union angepasst. Das Verfahren für den Qualifikationsnachweis von Bürgern aus anderen EU-Staaten wird deutlich vereinfacht. Die neue Zugangsregelung für erfahrene Gesellen ohne gesonderten Kenntnisnachweis stellt eine weitgehende Annäherung an die Anforderungen an andere EU-Bürger dar. Damit wird die bestehende Inländerdiskriminierung abgebaut.

Die Novelle stellt den umfassendsten Liberalisierungsschritt im Handwerksrecht seit 1953 dar. Sie wird zur Strukturverbesserung auf den Handwerksmärkten und so zu mehr Wachstum und Beschäftigung beitragen. Existenzgründungen im Handwerk werden erleichtert, vielfach nachgefragte Leistungen aus einer Hand können angeboten und Innovationen besser umgesetzt werden. Damit werden Angebot und Nachfrage handwerklicher Leistungen insgesamt zunehmen. Mit der Neuregelung wird die Freiheit der Konsumenten bei der Entscheidung über die Qualität der nachgefragten Handwerksleistung ebenfalls gestärkt, womit einem Grundprinzip der Marktwirtschaft mehr als bisher Rechnung getragen wird. Sofern eine unsachgemäße Handwerksausübung zu einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit führen kann und dies nicht durch andere Rechtsvorschriften abgewendet wird, ist der Meisterbrief weiterhin vorgesehen. Neben dieser sogenannten Gefahrengeneigtheit wurde zudem auch die Ausbildungsleistung bei der Klassifizierung der einzelnen Handwerke berücksichtigt.

Weiterführende Hinweise:
Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt Nr. 66, 180 KB) http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s2934.pdf
Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen (Bundesgesetzblatt Nr. 66, 56 KB) http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s2933.pdf


ALLGEMEINES


03. Steuerreform 2004: Wichtiges im Überblick
Hamburg. (31.12. / eb) Mitte Dezember hatten sich Regierung und Opposition auf ein Steuerreformpaket geeinigt. Die wichtigsten Ergebnisse des Vermittlungsausschusses und damit der Steuerreform 2004 stellt nachfolgender Überblick vor. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen -- eine Gewähr können wir dennoch nicht übernehmen. Zur Klärung von Details sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Stichpunkte, die für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen interessant sind: Eigenheimzulage, Einkommensteuersätze, Steuerfreibetrag, Abfindungsfreibeträge, Vermögensbeteiligungen, Übergangsgelder, Beihilfen, Sachprämien, Geschenkaufwendungen, Bewirtungskosten, Sachbezüge, Arbeitnehmerpauschbetrag, Betriebsübertragung, Sparerfreibetrag, Entfernungspauschale, AfA, Lebensversicherung, Zinszahlungen für Gesellschafterdarlehen, Mindestbesteuerung, Stille Beteiligungen, Beteiligung an anderen Körperschaften, Organschaft, Steueramnestie. Lesen Sie «Steuerreform 2004: Wichtiges im Überblick» (drei Seiten, 82 KB) unter
Info: http://www.webbaecker.de/r_allgemeines/2004/0104streform.PDF
Eine weitere Zusammenfassung, die Ihnen wichtigste Inhalte der Steuerreform 2004 nennt, bietet die Stiftung Warentest unter http://www.warentest.de/pls/sw/SW$NAV.Startup?p_KNr=0&p_E1=2&p_E2=0&p_E3=120&p_E4=0&p_Inh=I:1145883

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04. KfW + Bund: Strukturfonds für schwache Regionen aufgestockt
Frankfurt / Main. (30.12. / ots) Im Rahmen des KfW-Infrastrukturprogramms hatte die KfW Förderbank im April den Sonderfonds «Wachstumsimpulse» für alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur aufgelegt. In diesem Programm erfolgt in den ersten drei Jahren der Darlehenslaufzeit eine Zinsverbilligung aus dem Bundeshaushalt. Von den günstigen Finanzierungsmöglichkeiten werde reger Gebrauch gemacht, heißt es aus Frankfurt. So wurden vom Programmstart bis Ende November bereits 2.096 Darlehenszusagen mit einem Gesamtvolumen von 3.107 Millionen Euro erteilt. Damit wurden Investitionen von mehr als neun Milliarden Euro angestoßen, und somit konnte ein bedeutender Beitrag zur Stärkung der Binnennachfrage und zur Förderung der Konjunktur geleistet werden. Innerhalb des Sonderfonds steht eine Tranche zur Finanzierung von Investitionen in den strukturschwachen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe «Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur» (GA) in den alten und neuen Bundesländern zur Verfügung. Hier erfolgt eine besonders starke Zinsverbilligung durch den Bund. Diese Mittel sind inzwischen nahezu ausgeschöpft. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, mit der KfW-Förderbank vereinbart, innerhalb des Sonderfonds eine Umwidmung des zur Verfügung stehenden Zinsverbilligungsvolumens zugunsten der GA-Fördergebiete vorzunehmen. In der Sondertranche GA-Fördergebiete kann nunmehr ein Kreditvolumen von rund zwei Milliarden Euro anstelle des bisherigen Volumens von rund einer Milliarde Euro vergeben werden. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass in strukturschwachen Gebieten Investitionen in die kommunale Infrastruktur weiterhin zu den besonders günstigen Zinskonditionen der Sondertranche finanziert werden können.


BUCH- / SURFTIPPS

05. GfK: Weihnachten ließ Verbraucher kalt
Nürnberg. (02.01. / gfk) Konjunkturerwartung vom Prinzip Hoffnung bewegt, Einkommenserwartung weiterhin wankelmütig, Anschaffungsneigung wieder defensiver, Konsumklima eher immobil -- so lässt sich die jüngste Konsumklima-Studie der Nürnberger GfK Gesellschaft für Konsumforschung zusammenfassen. Weshalb nach GfK-Meinung die Verbraucher in ihren Erwartungen nach wie vor zögerlich sind, lesen Sie unter
Info: http://www.gfk.de >> Pressemitteilungen

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06. BGN: Praxisgebühr nach Arbeitsunfall entfällt
Mannheim. (02.01. / bgn) Unfallverletzte, deren Heilbehandlung und Rehabilitation nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist, müssen keine Praxisgebühr («zehn Euro») zahlen. Auch brauchen sie keine Zuzahlungen für Arzneimittel und Heilmittel zu leisten, sofern die Verordnung zur Behandlung nach einem Arbeitsunfall
oder einer Berufskrankheit ausgestellt wurde.
Info: http://www.bgn.de/webcom/show_article.php?wc_c=446&wc_id=146&wc_p=1

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07. Handbuch Ausbildung: Ratgeber für Betriebe, Azubis und Lehrer
Düsseldorf. (30.12. / hfo) Zählt der Samstag als Urlaubstag? Dürfen unentschuldigte Fehltage vom Urlaub abgezogen werden? Wo und wie findet man geeignete Auszubildende? Darf die Probezeit verlängert werden? Was muss in einem qualifizierten Ausbildungszeugnis enthalten sein? Der Ausbildungsalltag wirft viele Fragen auf. Fragen, die nicht immer schnell und eindeutig geklärt werden können. Das «Handbuch Ausbildung» bietet eine allgemeinverständliche und praxistaugliche Orientierungshilfe im Dschungel von Gesetze, Rechtsnormen und gerichtlichen Entscheidungen. Der Autor, Hauptabteilungsleiter Berufsausbildung bei der Handwerkskammer zu Köln, richtet sich mit seinem Ratgeber an Betriebe, Ausbilder, Auszubildende und deren Eltern ebenso wie an Lehrer und Ausbildungsberater.
Details: Handbuch Ausbildung; Format DIN A4; Paperback 246 Seiten; 12,90 Euro; Clemens Urbanek (Autor); Westdeutscher Handwerkskammertag (Herausgeber). Bezugsadresse: for mat Medienagentur + Verlag GmbH; Niederkasseler Straße 61 in 40547 Düsseldorf; Telefon 0211/5580255; Telefax 0211/5580257; E-Mail mailto:info@for-mat.de
Info: Vorwort (Einleitung) sowie Inhaltsverzeichnis finden Sie unter
http://www.webbaecker.de/r_buchsurftipps/0104handfest.PDF


REZEPT DER WOCHE

08. Kürbiskernbrot mit Eibutter und Kräuterquark / CMA
Bonn. (31.12. / cma) Nicht nur optisch macht das «Kürbiskernbrot mit Eibutter und Kräuterquark» der CMA richtig was her. Wer mag, der fügt der Komposition aus zartgelber Eibutter und rot-weißen Radieserscheiben noch die einer Salatgurke hinzu. Dekoriert auf einer kräftig-rustikalen Schnitte Kürbiskern- oder Sonnenblumenkernbrot, kreieren Sie damit einen attraktiven Frühstücks-Snack.

Zutaten für eine Schnitte: 1 Scheibe Kürbiskernbrot, 1 Bund Radieser, 1 kleine Packung Kräuterquark, Salz, Pfeffer. Für die Butter 30 g Deutsche Butter, 1 hartgekochtes Eigelb, 1 TL Senf, 1 Knoblauchzehe, etwas Zitronensaft, Salz, Pfeffer.

Zubereitung: Die Schüssel für die Butter mit der Knoblauchzehe ausreiben. Die weiche Butter schaumig schlagen. Das Eigelb durch ein Sieb streichen und zusammen mit dem Senf zur Butter geben und gut verrühren. Mit Salz, Pfeffer und Zitronensaft abschmecken. Die Radieschen und die Salatgurke waschen und putzen und in dünne Scheiben schneiden. Das Brot mit der Eibutter bestreichen, den Kräuterquark darauf verteilen und zum Schluss mit dünn geschnittenen Radieschenscheiben belegen.

Zubereitungszeit: etwa 15 Minuten

Nährwerte: 15g Eiweiß; 26g Kohlenhydrate; 34g Fett; 466 kcal; 1.949 kJ.