Berlin. (zv) Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) konnte sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland einigen. Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach wie folgt:
Ab 01. September 2016
Im 1. Ausbildungsjahr 485 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr 620 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr 750 Euro monatlich brutto,
ab 01. September 2017
im 1. Ausbildungsjahr 500 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr 640 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr 770 Euro monatlich brutto.
Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. August 2018 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin.
Der Zentralverband wird gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag rückwirkend zum 01. September 2016 für allgemeinverbindlich zu erklären.
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